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	<title>Safe-Harbor Archive - cheyenne-Blog</title>
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	<description>Der Datenschutz und IT-Sicherheits Blog</description>
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		<title>Safe-Harbor Abkommen / neues Urteil</title>
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		<dc:creator><![CDATA[cheyenne]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2015 15:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Auftragsdatenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[BDSG]]></category>
		<category><![CDATA[betrieblicher Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[BSI-Grundschutz]]></category>
		<category><![CDATA[betr. Datenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 6. Oktober 2015 gibt ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Thema Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern durch die  Landesdatenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten. Was ist das Safe-Harbor Abkommen? Das Safe-Harbor Abkommen wurde im Jahr 2000 zwischen der europäischen Kommission und der US-Regierung geschlossen. Es wurde vereinbart, weil nach Art. 25 und 26 &#8230; <a href="https://cheyenne-blog.de/safe-harbor-abkommen-neues-urteil/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Safe-Harbor Abkommen / neues Urteil</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 6. Oktober 2015 gibt ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Thema Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern durch die  Landesdatenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten.</p>
<h2>Was ist das Safe-Harbor Abkommen?</h2>
<p>Das Safe-Harbor Abkommen wurde im Jahr 2000 zwischen der europäischen Kommission und der US-Regierung geschlossen. Es wurde vereinbart, weil nach Art. 25 und 26 der Europäischen Datenschutzrichtlinie, der Export von personenbezogenen Daten in Drittländer verboten ist. Bei dem Safe-Harbor Abkommen handelt es sich um Prinzipien zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, dadurch ist es möglich, Daten in die USA zu exportieren. Es müssen folgende Prinzipien erfüllt werden: &#8220;</p>
<ol>
<li><strong>Informationspflicht</strong>: die Unternehmen müssen die Betroffenen darüber unterrichten, welche Daten sie für welche Zwecke erheben und welche Rechte die Betroffenen haben.</li>
<li><strong>Wahlmöglichkeit</strong>: die Unternehmen müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, der Weitergabe ihrer Daten an Dritte oder der Nutzung für andere Zwecke zu widersprechen.</li>
<li><strong>Weitergabe</strong>: wenn ein Unternehmen Daten an Dritte weitergibt, muss es die Betroffenen darüber und die unter 2. aufgeführte Wahlmöglichkeit informieren.</li>
<li><strong>Zugangsrecht</strong>: die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, die über sie gespeicherten Daten einzusehen und sie ggfs. berichtigen, ergänzen oder löschen können.</li>
<li><strong>Sicherheit</strong>: die Unternehmen müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Daten vor unbefugtem Zugang oder vor Zerstörung und Missbrauch zu schützen.</li>
<li><strong>Datenintegrität</strong>: die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die von ihnen erhobenen Daten korrekt, vollständig und zweckdienlich sind.</li>
<li><strong>Durchsetzung</strong>: die dem Safe Harbor beigetretenen Unternehmen verpflichten sich zudem, Streitschlichtungsmechanismen beizutreten, so dass die Betroffenen ihre Beschwerden und Klagen untersuchen lassen können und ihnen im gegebenen Fall Schadensersatz zukommt<strong>.</strong>&#8222;</li>
</ol>
<p>Quelle: http://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/International/Artikel/SafeHarbor.html</p>
<p><strong>Interessant!</strong></p>
<p>Beispiel: Dienste wie Facebook und WhatsApp verdienen ihr Geld über das sammeln, kategorisieren und weitergeben von personenbezogenen Daten. Deshalb sind sie scheinbar kostenlos. Wie sähe es z.B. mit dem Punkt 2 Wahlmöglichkeit bei Facebook aus? Normalerweise müßte Facebook schon jetzt das Abkommen erfüllen, das tut Facebook aber nicht.</p>
<p>Das neue Gesetz macht es nun möglich, dass Betreiber von Diensten, bei denen die Einhaltung fragwürdig ist, kontrolliert werden dürfen.</p>
<p>Anm.: Auch eine Nutzung der Daten durch Geheimdienste stellt eine Weitergabe dar.</p>
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