Wenn KI durch die Hintertür reinkommt
Schatten-IT ist kein neues Phänomen in Unternehmen. Der Begriff steht für alle Systeme, Tools und Dienste, die von Mitarbeitern im Unternehmen genutzt werden, ohne dass die IT davon weiß oder sie freigegeben hat. Klassische Beispiele sind Dateien, die per WeTransfer geteilt werden, die Nutzung von Projektmanagement-Tools wie Trello oder Asana oder das Speichern von Firmendaten in einer privaten Dropbox. Meist stecken keine bösen Absichten dahinter, es soll einfach schnell gehen. Doch diese Arbeitsweise kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben, denn sie umgeht den Datenschutz und die Informationssicherheit.
Neue Variante durch KI-Erweiterungen
Seit gut zwei Jahren hat Schatten-IT eine weitere Erscheinungsform. Sie kommt nicht mehr nur über bewusste Tool-Entscheidungen einzelner Mitarbeiter ins Unternehmen, sondern über Updates bestehender Produkte. Microsoft 365 bringt Copilot mit, Google Workspace integriert Gemini, Adobe Creative Cloud verteilt Firefly, Zoom liefert den AI Companion und auch Slack, Canva, HubSpot und viele mehr haben in den letzten Monaten KI-Funktionen ergänzt. Teilweise sind sie standardmäßig aktiviert und das ist das Tückische. Niemand entscheidet sich aktiv für die Einführung, aber im Outlook-Posteingang erscheint plötzlich ein Vorschlagstext, im Word-Dokument bietet sich eine Zusammenfassung an und in Zoom werden Meetings transkribiert und archiviert. Auf diese Weise wandern personenbezogene Daten ungeprüft in KI-Modelle.
Darum hat es Schatten-IT so leicht
Schatten-IT entsteht meist aus Pragmatismus. Wenn Unternehmen auf ihren alten Systemen beharren und keine alltagstauglichen Werkzeuge bereitstellen, suchen sich die Mitarbeiter eigene und das sind in der Regel kostenfreie Varianten, die sie aus ihrem privaten Alltag kennen. Das ist zwar ein Verstoß, doch ursächlich verantwortlich ist die Geschäftsleitung. Wer vorhandene Defizite in der IT nicht wahrnimmt und in der heutigen Zeit seinem Team keine zugelassene KI-Lösung anbietet, bekommt eben ChatGPT und Co. mit privatem Account. Und wer bei Office-Produkten den Copilot nicht deaktiviert, hat ihn im Einsatz – nur eben unkontrolliert.
Vor dem Einsatz muss geprüft werden
Eine KI-Funktion, die per Update als kleine Zusatzfunktion daherkommt, ist aus Sicht des Datenschutzes und des AI Acts ein neues System. Das bedeutet konkret:
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme gelten Art. 5 und Art. 6 DSGVO. Außerdem ist in der Regel vor der Einführung eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich. Dabei wird systematisch geprüft, welche Risiken für betroffene Personen durch die Verarbeitung bestehen und welche Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden können. Ziel ist die Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit nach Art. 5 I lit. f) DSGVO.
Parallel dazu gilt der AI Act, der den Einsatz von KI in der EU regelt, um Missbrauch vorzubeugen. Er stuft KI-Systeme in vier Risikoklassen ein. Vor dem Einsatz muss das System einer dieser Klassen zugeordnet werden, denn daraus ergeben sich die konkreten Pflichten.
Gemäß Art. 4 AI Act muss zudem jeder Mitarbeiter, der KI im Beruf nutzt, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Wer also den Copilot freischaltet, muss seine Mitarbeiter schulen, damit sie wissen, wie sie das Tool nutzen dürfen und was eben nicht erlaubt ist.
Die Schutzziele der ISO 27001 sind in Gefahr
Wer nach ISO 27001 oder BSI-Grundschutz arbeitet, kennt die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Eine Schatten-IT verletzt alle drei, denn Daten fließen an Dienste, mit denen es keine Verträge gibt. KI-Ergebnisse werden zumeist ungeprüft übernommen und das Unternehmen hat keine Kontrolle über Ausfallzeiten der genutzten Tools. Von einer Risikobewertung brauchen wir gar nicht zu sprechen, denn wie soll man das Risiko von etwas erfassen, das man offiziell gar nicht kennt?
Mein Fazit: Es braucht Strukturen statt Verbote
Der Einsatz von KI-Tools lässt sich nicht durch Ignoranz oder Verbote stoppen. Als Konsequenz müssten Sie mit den Risiken der Schatten-IT leben. Ich empfehle Ihnen stattdessen klare Strukturen. Setzen Sie sich mit dem Thema auseinander und erstellen Sie eine Liste zugelassener Tools mit definierten Anwendungsbereichen. Und dann folgt alles Weitere, was Sie aus der DSGVO bereits kennen, wie Risikoanalysen, aktualisierte Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, ein passender Auftragsverarbeitungsvertrag für jeden KI-Dienst und Schulungen der Mitarbeiter. Ja, das ist Aufwand, doch der ist überschaubar und allemal besser als ein Damoklesschwert über Ihrem Unternehmen.
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Ich erlebe bei meinen Kunden häufig, dass sie nicht wissen, welche KI-Funktionen in ihrem Unternehmen eingesetzt werden. Doch das Problem zu ignorieren, hilft nicht weiter. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin, damit wir Klarheit und Rechtssicherheit in Ihre IT bringen können.
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