Datenschutz und Impressum auf Webseiten

Aus gegebenem Anlass, ich habe mir gerade mal wieder einige Webseiten derer angesehen, die ich kürzlich kennenlernte bzw. deren Veranstaltungen ich besucht habe. Jeder bastelt heute mit WordPress herum, trotzdem müssen einige Punkte beachtet werden:

Impressum
und
Datenschutzerklärung

sind Pflicht gehören als Link auf die Startseite jeder deutschen Webseite. In einem älteren Urteil zur Auffindbarkeit des Impressums urteilte der zuständige Richter, es müsse Impressum heissen und dürfe maximal 2 Klicks entfernt sein.

Die Datenschutzerklärung gehört ebenso dazu. Nach neuesten Urteilen muss diese gesondert erreichbar sein und darf nicht mehr in das Impressum eingefügt werden.

Es ist also nicht so wichtig, wer der Designer der Seite ist, sondern, dass sie rechtssicher erstellt wurde. Auch ändern sich diese Gesetze öfter als man denkt, bzw. es gibt Grundsatzurteile oder Empfehlungen (auch europäisch), diese müssen beachtet werden. Sonst sponsort man Rechtsanwälte ohne Job, die sich mit dem Schreiben von Abmahnungen verdingen.

Für Firmen, die die Pflicht haben, einen betr. Datenschutzbeauftragten zu bestellen, empfehle ich, dessen Kontaktdaten gleich in der Datenschutzerklärung mit anzugeben,

Wer Lust hat zu lesen, dem empfehle ich:

BDSG, Bundesdatenschutgesetz
TMG, Telemediengesetz