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Datenschutz und IT-Sicherheit 2026

Datenschutz und IT-Sicherheit 2026: Diese Themen sollten Unternehmen jetzt priorisieren

Der Jahresanfang ist der richtige Zeitpunkt, um Maßnahmen für Datenschutz und IT-Sicherheit zu planen. Sonst verfliegt das Jahr und die Risiken schweben über dem Unternehmen wie ein Damoklesschwert. Zu bedenken ist, dass sowohl die Beschwerden als auch die verhängten Bußgelder wegen Datenschutzverstößen seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 stetig und spürbar steigen. Außerdem bedeutet Datenschutz auch immer, einen Blick auf die IT-Sicherheit zu werfen. Mit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 und einer realen Bedrohungslage durch Cyberkriminelle sind Datenschutz und IT-Sicherheit 2026 also so relevant wie nie.

Kontinuierliches Handeln ist gefragt

Ob zehn, zwanzig oder zweihundert Mitarbeiter, ob Mittelstand oder Konzern, die Grundsätze und Anforderungen aus Art. 5 und Art. 6 DSGVO bleiben 2026 unverändert bestehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Unternehmen die Hände in den Schoß legen können, denn Datenschutz ist eine Aufgabe, die kontinuierlich Aufmerksamkeit erfordert. So müssen zum Beispiel Verfahrensverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO nicht nur vorhanden sein, sondern auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Jegliche Veränderung wie zum Beispiel der Einsatz von KI muss dokumentiert und Prozesse müssen überprüft werden.

Jetzt ist Handeln gefragt. Wenn die Datenschutzbehörde vor der Tür steht oder ein Phishing-Angriff erfolgreich war, ist es zu spät. Das sind die zentralen Themen und Aufgaben in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit 2026:

  • Verarbeitungsverzeichnisse prüfen und aktualisieren.
  • Mitarbeiter schulen.
  • Eventuelle Datenschutz- oder IT-Sicherheitsvorfälle prüfen und erforderliche Maßnahmen umsetzen.
  • IT-Sicherheitsstruktur prüfen.
  • Proaktive Maßnahmen wie die Implementierung eines BSI-Grundschutzes prüfen und gegebenenfalls umsetzen.

Datenschutzbeauftragter: Pflicht hin oder her

Besonders relevant ist die Frage nach einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtend. Doch ist diese Begrenzung sinnvoll? Auch ohne Pflicht zur Benennung gilt die DSGVO. Ab etwa 10 Mitarbeitern empfiehlt sich eine freiwillige Mandatierung, denn seien wir mal ehrlich, von den eigenen Mitarbeitern hat in der Regel niemand Zeit und die Expertise für wirksamen Datenschutz. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Struktur, hält den Rücken frei und verfügt über das erforderliche Fachwissen.

IT-Sicherheit wird immer noch unterschätzt

Auch Fragen der IT-Sicherheit – damit sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der IT-Infrastruktur, Systeme und Daten gemeint – werden immer relevanter. Die Bedrohungslage hat sich im Jahr 2025 massiv verschärft. Cyberangriffe werden schneller und gezielter. Zero-Day-Schwachstellen werden genutzt, Ransomware-Gruppen nutzen KI-gestützte Angriffsmethoden, und selbst Systeme mit aktuellen Updates bleiben ohne kontinuierliches Monitoring angreifbar. Die globale PwC Cyberstudie „Digital Trust Insights 2026: Chancen und Risiken für deutsche Unternehmen“ ergab, dass etwa 9 von 10 Unternehmen in Deutschland in den vergangenen 3 Jahren Opfer eines Cyberangriffs wurden. Bei 47 Prozent beliefen sich die Kosten eines Datendiebstahls auf bis zu eine Million US-Dollar. Bei 26 Prozent sogar auf bis zu zehn Millionen. Bei diesen Zahlen ist nicht nachvollziehbar, warum 77 Prozent zwar ihre Cyberbudgets erhöhen wollen, doch tatsächlich nur 15 Prozent in proaktive Maßnahmen investieren.

Blindes Vertrauen rächt sich

Besonders kritisch ist, dass viele Unternehmen sich auf die IT-Sicherheitsstruktur ihres IT-Dienstleisters verlassen und dabei nicht bemerken, dass dieser oft nur die technische Infrastruktur betreut, nicht aber eine strategische Sicherheitsarchitektur aufbaut. Was fehlt, ist ein unabhängiger IT-Sicherheitsingenieur, der das Gesamtbild im Blick behält, Schwachstellen identifiziert und präventive Maßnahmen entwickelt.

Fazit

Datenschutz und IT-Sicherheit sind kein Hexenwerk, aber auch keine Aufgabe, die man mal eben so nebenbei erledigt. Die Risiken sind real und die Kosten können im Schadensfall erheblich sein. Außerdem werden auch die rechtlichen Anforderungen schärfer.

Wenn Sie Ihre Datenschutzprozesse überprüfen oder Ihre Mitarbeiter schulen lassen möchten, sprechen Sie mich gerne an.

Wenn Sie befürchten, nicht ausreichend gegen Cyberangriffe vorbereitet zu sein, dann lassen Sie uns über den Aufbau einer fundierten IT-Sicherheitsstruktur sprechen.