digitale Signatur

digitale Signatur, was ist das, wie geht das, wofür brauche ich das?

Früher war die rechtsverbindliche, persönliche Unterschrift auf Dokumenten der Nachweis für die Echtheit, für die Authentizität des Absenders. Das Senden von Fax-Nachrichten ist seit vielen Jahren aus der Mode gekommen, die meisten Dokumente werden ganz einfach an Emails angehängt und versendet. Geht schneller und spart Porto.

In Zeiten, in denen Diebstahl ganz einfach vom Sofa aus zu machen ist, nebenbei läuft noch die Lieblingsserie, machen sich viele Menschen Gedanken darüber, ob die Dokumente eigentlich echt sind, die sie so bekommen. Einen Emailabsender zu fälschen ist mit wenig krimineller Energie und geringem technischem Wissen mit Hilfe von google sehr leicht möglich.

Woher soll der Empfänger denn nun wissen, ob erstens Absender und zweitens Dokument echt und unverändert sind? Hier kommt für rechtlich relevante Dokumente die digitale Signatur ins Spiel.

digitale Signatur – elektronische Signatur

Meint im Prinzip dasselbe. Der juristische Begriff ist allerdings elektronische Signatur. Es gibt verschiedene Sicherheitsstufen der digitalen Signatur, wer das nachlesen möchte, findet es in den folgenden Rechtsschriften:

SignaturGesetz SigG

Verordnung zur elektronischen Signatur SigV

Wie funktioniert das nun technisch?

Die einfache digitale Signatur basiert auf einem Schlüsselpaar. Dem öffentlichen und dem privaten Schlüssel. Der private Schlüssel wird zum Entschlüsseln der Nachricht benötigt, der öffentliche Schlüssel zum Verschlüsseln. Der öffentliche Schlüssel wird in der Regel mit einem sogenannten Hashwert kombiniert, mit dem Ergebnis wird dann die Mail digital unterschrieben, also signiert.

Beispiel: Sie möchten sicherstellen, dass ein Dokument den Empfänger unverändert erreicht.

Senderseite

  • Fügen Sie das Dokument in eine Emailnachricht ein
  • Mithilfe spezieller Software (s.u.)  erzeugen Sie einen Fingerabdruck (Hash-Wert) des Dokumentes.
  • Nun verschlüsseln Sie den Hashwert mit Ihrem privaten Schlüssel
  • Das Ergebnis wird nun zur Signatur Ihrer Email, diese Signatur ist jedesmal anders.

Empfängerseite

  • Der Empfänger vergleicht nun mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels den Hashwert Ihrer Nachricht, hiermit kann sichergestellt werden, dass der Inhalt von Ihnen stammt und unverändert ist.

Signatur vs. Verschlüsselung

Weil diese Begriffe oftmals in einen Topf geworfen werden, hier die Unterscheidung. Eine Signatur ist eine authentifizierte Unterschrift, bei einer Verschlüsselung wird der gesamte Inhalt verschlüsselt, so dass er nur mit dem entsprechenden Schlüssel (auch bei der Verschlüsselung wird das Verfahren angewendet) gelesen werden kann. In der Praxis werden oftmals beide Verfahren miteinander kombiniert.

digitale Signatur in der Praxis

In der Praxis wird man die elektronische Signatur in Verbindung mit einem Zertifikat verwenden. Das Zertifikat kann man bei einer Zertifizierungsstelle beantragen, dieses wird dann in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen, so daß die echte Identität jederzeit nachvollziehbar ist.

Als Software kann zum Beispiel gpg für Windows verwendet werden, wenn es kostenlos sein soll. Natürlich gibt es jede Menge Anbieter passender Software.

Zertifizierungsstellen

Hier eine Liste der Bundesnetzagentur

Zusätzliche Infos

Hier ein sehr nützlicher Link zum Signaturrecht