Widerspruch gegen Facebook AGBs ist sinnlos

Der Widerspruch gegen Facebook AGBs ist sinnlos

Leider scheint es so zu sein, dass Menschen immer weniger nachdenken. Die Verantwortung wird bei anderen gesucht. Irgendjemand, meistens mehr oder weniger seriöse Medien berichten über AGBs irgendeines sozialen Netzwerkes, z.B. Facebook und die vermeintlichen Widersprüche und die damit verbundene Empörung häufen sich. Oftmals drängt sich der Eindruck auf, nur wenige dieser Empörten hätten die betreffenden Informationen überprüft. Auf jeden Fall: Ein Widerspruch gegen Facebook AGBs ist sinnlos.

Mit ein wenig Nachdenken, könnte man auch selber drauf kommen

Das eigene Profil ist nicht der Mittelpunkt des Universums und man kann nicht davon ausgehen, dass Facebook Mitarbeiter abstellt, jedes posting in jedem persönlichen Profil zu lesen und ggf. darauf zu reagieren. Irgendwie klar, oder?

Urheberrechte

Die Urheberrechte, z.B. an eigenen Bildern können von Facebook nicht übernommen werden, weil eine Übernahme gesetzlich in Deutschland nicht möglich ist. Das Urheberrecht ist in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (kurz: UrhG) geregelt, es handelt sich um ein Bundesgesetz. Möglich ist die Vergabe einer Nutzungslizenz, wie man sie z.B. auch bei Bilderdiensten erwirbt, wenn man dort Bildrechte kauft. Mit der Teilnahme an Facebook, also der Eröffnung eines Kontos stimmt man den Facebook AGBs zu und räumt Facebook ggf. eine Nutzungslizenz ein.

Widerspruch gegen AGBs

Ein Widerspruch der AGBs ist nach Expertenmeinung so gar nicht möglich. Mit der Nutzung stimme ich zu, wenn es mir nicht passt, lösche ich mein Profil und nutze diesen Dienst erst gar nicht. Wie sollte das auch möglich sein, soll Facebook für jeden User eigene AGBs entwickeln? Fakt ist, Passagen in AGBs, egal von wem, können unwirksam sein, wenn sie Bundesgesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. Es gilt nach wie vor: Höheres Recht gilt niedrigeres Recht. Weiterhin ist hier zu Bedenken, dass Facebook zwar international tätig ist, aber natürlich in den  USA ansässig.

Widersprüche

Weiterhin sollte man mal überlegen, wie man generell Widerspruch einlegt, z.B. gegen Bescheide von Behörden u.ä. In meiner Welt sind diese immer in Briefform, persönlich und handschriftlich unterschrieben und werden per Einschreiben verschickt. Also nicht in irgendeinem Gästebuch der betreffenden Behörde, das vergleichbar wäre mit einem Facebookposting.

Was nun also tun

Es hilft das, was immer hilft, selber Verantwortung übernehmen. Die AGBs vorher lesen und sich dann ggf. bewusst gegen eine Nutzung des Dienstes entscheiden, darum nutze ich z.B. kein WhatsAPP. Ändern sich die AGBs in eine Richtung, die ich nicht vertreten kann, melde ich mich ab.

Alle sind da, alle machen das, sind keine Argumente für mündige Bürger, jeder ist selbst verantwortlich.

Hier könnte man die Stand heute aktuellen Nutzungsbedingungen nachlesen.