Tag x nach DSGVO

Tag x nach DSGVO

Es ist mir ein Anliegen! Wo stehen wir am Tag x nach DSGVO?

Tag x nach DSGVO
Quelle: GDD.de

Egal wo man hinkommt, man wird mit Stilblüten in Bezug auf DSGVO konfrontiert. Das Schlimme ist, alle haben Zeit investiert und sich Mühe gegeben. Ich denke, man sollte es mit Humor sehen und eine Daily Soap draus machen.

Ich würde auch gerne jetzt und hier auf eine Yogaseite verlinken, damit sich alle endlich mal wieder etwas entspannen.

Ich versuche mal ein paar Punkte zu schildern und das ganze zu relativieren.

Die eine Fraktion „Wir müssen das nicht“

Ich treffe gerade in Vereinen auf Aussagen wie „Wir müssen das nicht machen“, wir sind zu klein.

Leute! Es geht nicht um Euren Verein, Ihr könnt Euch nicht aussuchen, ob Ihr den Datenschutz umsetzt.

Es geht um die Personen, deren Daten Ihr speichert.

Und Datenschutz ist Grundrechtsschutz, nun akzeptiert es endlich! Die Personen, deren Daten Ihr speichert, verarbeitet, what ever haben ein Grundrecht auf den Schutz Ihrer Daten, also die Einhaltung der DSGVO durch Euch!

Man kann sich auch nicht aussuchen, ob es sich um, ich nenne es mal „einfache“ personenbezogene Daten Art. 4 DSGVO handelt oder gar um die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 DSGVO. Hier ist das Gesetz eindeutig, man muss sich daran halten und sensibel damit umgehen.

Diese besonderen Kategorien also z.B. Zugehörigkeiten zu ethischen Bünden, ethnische Herkunft etc. es gibt wirklich Menschen, die einen Nachteil oder sogar Gefahr für Leib und Leben zu befürchten haben könnten, wenn diese Daten irgendwo bekannt werden. Also lasst sie das selber entscheiden, wie relevant diese Informationen in ihrem Leben sind. Wenn ihr sie nicht benötigt, dann speichert letztere gar nicht erst!

Und! Die DSGVO ist wirklich so formuliert, dass sie jeder! verstehen kann. Die Menschen mit der größten Panik frage ich mitunter, ob sie denn die DSGVO einmal gelesen hätten. Haben sie meist nicht, kann man aber, ist wirklich einfach.

Also ooooom

Die andere Fraktion „Wir dürfen gar nichts“

Dann gibt es die andere Kategorie, gerade seit Anbeginn der Zeitrechnung nach DSGVO bei vielen Ärzten/Tierärzten gesehen. Diese Menschen sind so verunsichert, dass sie denken, dass sie mit niemandem mehr kommunizieren dürfen, ohne demjenigen ein 12-bändiges Werk an Einwilligungen abgerungen zu haben.

Hier soll man z.B. Einwilligungen dafür unterschreiben, dass telefonisch ein neuer Termin vereinbart werden darf, falls der Arzt verhindert ist. Gleichzeitig werden aber Kontaktinformationen von Dritten erfragt, die die Praxis anrufen kann, falls sie einen selber nicht erreichen können. Es werden Pauschaleinwilligungen verlangt für die Weitergabe von Daten an Labore, Hausärzte etc.

Halllooooo? Aufwachen!

Wir versuchen es mal mit logischem Denken. Ich willige nicht ein, dass die Praxis mich anrufen darf und nun? Kann die Praxis mich dann nicht anrufen, auch nicht, um mir Befunde mitzuteilen?

Was ist mit dem Behandlungsvertrag? Ich komme schliesslich in die Praxis, nachdem ich telefonisch mit dem Empfang dort einen Termin vereinbart habe. Meine Daten wurden erfasst, sie können ja auch schlecht x in den Kalender schreiben. Nun komme ich und lasse mich untersuchen, hier habe ich einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen, natürlich können Sie mich zu dieser Behandlung kontaktieren.

Etwas anderes wäre Werbung. Werbung steht nicht in Verbindung mit unserem Behandlungsvertrag, hier wird eine Einwilligung benötigt.

Ich habe dann einen der Ärzte einmal gefragt, woher er denn diese abstrusen Dokumente habe. Natürlich! Von einem Kollegen abgeschrieben und der hat sie auch abgeschrieben und und und. Wie in der Schule, die ganze Klasse hat eine 5 in Mathe, weil sie von der falschen Person abgeschrieben hat. Oje!

Spaß beiseite, hier sieht man, welch großen Unsicherheiten es am Tag x nach DSGVO immer noch gibt.

Übrigens! In keiner Praxis habe ich eine Information zu Art. 12 DSGVO Transparente Information etc. bekommen. Auch die Einwilligungen ansich waren in Form und Inhalt so gut wie nie DSGVO-konform, viel Papier mit abstrusen Inhalten.

Was keiner verstanden hat, sind die Punkte Zweckbindung und Datensparsamkeit, hier werden alle Kontaktinformationen, die man haben kann abgefragt. Nun ja Jäger und Sammler halt.

Wo stehen wir also am Tag x nach DSGVO? Es gibt noch viel zu tun!

Meine Empfehlung

Die DSGVO ist in einigen Punkten sicher noch nicht ausgereift, es werden auch von den Aufsichtsbehörden immer wieder Informationen nachgeschoben. Aber die Grundlagen, die kann man wirklich so umsetzen, das kann man schaffen.

Hier die DSGVO-Online
Hier ein Link zut Landesdatenschutzbeauftragten von Niedersachsen

Und wenn man meint, das schaffe ich nicht, das nervt mich! Also, ich kann es verstehen, dann bucht man mal für 1-2 Stunden eine Beratung und das war es!

….und entspannt Euch endlich mal, wir haben am Tag x nach DSGVO, irgendwann wird das alles für alle selbstverständlich sein!