Wächtermodus bei Tesla Fahrzeugen

Wächtermodus bei Tesla Fahrzeugen

Im Rahmen meiner juristischen Bachelor-Seminararbeit habe ich mich mit der DSGVO-Konformität des Wächtermodus bei Tesla Fahrzeugen befasst.

Die Umgebungsüberwachung durch Kameras ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Es ist eine einfache Möglichkeit, die eigenen Rechtsgüter zu schützen, z. B. das Hausrecht zu wahren. Auch auf öffentlichen Plätzen ist Videoüberwachung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr wegzudenken.

Fahrer von Fahrzeugen nutzen Dashcams, um besondere Fahrten  mitzuschneiden oder auch um das eigene Fahrverhalten zu optimieren. Videos von Alltagssituationen erscheinen überall im Netz. Sie sind zu wichtigen Inhalten geworden, um die eigenen „Follower“ zu unterhalten. In den meisten Fällen, werden lediglich Personen in alltäglichen Situationen dargestellt.

Auch viele Fahrzeuge verfügen mittlerweile über Videoüberwachungssysteme zum Mitschnitt der Umgebung, in der sie sich gerade bewegen. Die so erzeugten Daten werden gespeichert und für verschiedenste Zwecke verwendet. Auf Parkplätzen sollen eventuelle Schäden am eigenen Fahrzeug nachvollziehbar sein, um ggf. den Verursacher in Regress nehmen zu können. Die Anwendungs-möglichkeiten sind unerschöpflich.

Mittlerweile scheint es gängige und akzeptierte Praxis zu sein, ein alles und jegliches zu filmen, Menschen, die eventuell miterfasst werden, waren dann eben am falschen Ort zur falschen Zeit, das persönliche Interesse des Filmers steht um Vordergrund.

Die Gewöhnung an Film und Bildaufnahmen aller Art, an jedem Ort, ohne die betroffene Person zu fragen, kollidiert jedoch unter Umständen mit den Grundrechten betroffener Personen in Bezug auf ihre eigenen personen-bezogenen Daten.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Bilddaten, die eine Identifikation der dargestellten Person ermöglichen, unterliegt strengen Voraussetzungen, die sich aus der DSGVO ergeben. Ggf. liegt bei einer Videoaufnahme ein datenschutz-rechtlicher Grundrechtseingriff vor, für den ein genau festgelegter Zweck und eine darauf abgestimmte Rechtsgrundlage zwingend erforderlich ist. Ohne diese Konstellation ist die Erfassung personenbezogener Bilddaten rechtswidrig.

Als Ergebnis ist herausgekommen, der Wächtermodus kann in der vorliegenden Form nicht DSGVO-konform betrieben werden. Aufgrund der Seitenzahlbeschränkung dieser als Prüfungsleistung entstandenen Arbeit, konnten nicht alle interessanten Aspekte betrachtet werden, das Ergebnis bleibt dasselbe.

Die Arbeit kann von Fachkollegen und interessierten Unternehmen per Email angefordert werden.

autonomes Fahren – selbstfahrende Autos

autonomes Fahren

Autonomes Fahren klingt ja erstmal gut, ich gebe den Zielort ins Navi ein, drück den Attacke-Knopf und es geht los. Ich kann lesen, telefonieren, einen Film anschauen, Blogbeiträge schreiben, etc. Das ist doch super, oder?

Ich denke schon eine ganzes Weile über autonomes Fahren nach, es gibt für mich viele wichtige Aspekte, die inhaltlich für mich noch nicht ausreichend transportiert wurden. Ich will mal mit zweien beginenn.

Autonomes Fahren – was ist mit der Sicherheit?

Der eine ist der Sicherheitsaspekt, ich gebe ja die Verantwortung ab. An wen eigentlich? An den Hersteller des Fahrzeuges, im Prinzip, an den oder die Programmierer des Systems, die ich gar nicht kenne. Wie arbeiten sie so? Sind sie gewissenhaft, wurden alle Fälle bedacht, kann man überhaupt alle Fälle bedenken. Kann der Fahrer wirklich in Zukunft, wenn es ausgereift ist, etwas anderes machen? Oder muss der Fahrer stets mit aufpassen, um eingreifen zu können? Für einige wird autonomes Fahren sicher besser sein, als wenn sie selber fahren 😉

Autonomes Fahren – was ist mit der Haftung?

Wer haftet, wenn etwas passiert? Können technische Fehler ausgeschlossen werden? Greift bei technischen Fehlern die Produkthaftung? Oder ist es die Haftpflichtversicherung des Halters, der Halter oder Fahrer fährt ja gar nicht selber? Werden Probleme genauso behandelt wie jetzt beim Dieselskandal? Also, ich habe noch ganz viele Fragen zum autonomen Fahren. Trotzdem, als Wissenschaftler reizt mich auch die Technik, wäre doch toll, wenn das funktionieren würde.

Autonomes Fahren – was ist mit dem Datenschutz?

Jedes Auto wird eine rollende Internetadresse, sagt H. Müller-Pietralla in einem Spiegel-Artikel.

Welche Daten werden eigentlich wohin übertragen, wer ist dafür verantwortlich, wer hat Zugriff, wofür werden sie genutzt und wann wieder gelöscht? Auf jeden Fall muss es ja eine GPS-Ortung geben, die gibt es aber jetzt auch schon, jeder entscheidet sich ganz bewußt dafür, sich orten zu lassen, wenn er z.B. google Maps nutzt.

Wer sind die Nutznießer dieser Daten?

  • Benutzerdaten
  • GPS und Routendaten
  • Favoriten in Bezug auf Strecken
  • Fahrzeugdaten
  • Verbräuche
  • Wartungsintervalle
  • etc.

Das Datensammeln wird sicher gigantische Ausmaße haben und wieder werden alle mitmachen.

Ist autonomes Fahren in Bezug auf die Daten überhaupt zulässig, was für Mengen an Daten werden anfallen? Was sagen BDSG und DSGVO dazu?

Was denkt Ihr dazu? Ich bin ein bisschen unsicher, ob bei mir das Interesse am Technikfortschritt überwiegt oder ob ich mir Sorgen mache, welche Daten zusätzlich über uns gesammelt werden.