Der betriebliche Datenschutz ist im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Das BDSG gilt für öffentl. und nicht öffentl. Stellen! Der Gesetzgeber sieht weiterhin vor, dass Firmen, ab dem 10. Mitarbeiter, der regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, einen betriebl. Datenschutzbeauftragten (Beauftragter für den Datenschutz BDSG §4f) benötigt. Beauftragter für den Datenschutz BDSG §4f weiterlesen
Kategorie: BDSG
google Analytics setzt Forderungen der Aufsichtsbehörden um
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz hat hierzu folgenden Artikel veröffentlicht:
http://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=28512&article_id=98936&_psmand=48
Abgrenzung §11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung — Funktionsübertragung
Hier ein Versuch der Abgrenzung Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG vs. Funktionsübertragung
Es handelt sich um Auftragsdatenverarbeitung, wenn der Zweck des Auftrages der Umgang mit den gelieferten personenbezogenen Daten ist. Also Ergänzung, Korrektur, Werbung etc. Abgrenzung §11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung — Funktionsübertragung weiterlesen
§ 11 des BDSG Auftragsdatenverarbeitung
Der §11des BDSG regelt die Auftragsdatenverarbeitung. § 11 des BDSG Auftragsdatenverarbeitung weiterlesen
WhatsApp und Datenschutz, ein Widerspruch
#Datenschutz
WhatsApp? Weils kostenlos ist? Es ist gar nicht kostenlos, Whats App sammelt Daten! Jeder, der sich dort anmeldet, willigt ein, seine gesamten Kontakte auf den Whats App Server zu übertragen. WhatsApp und Datenschutz, ein Widerspruch weiterlesen
Datenschutz / Email Weiterleitung
Weiterleitung von Emails ist problematisch
Die Handhabung von personenbezogenen Daten regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Jede Email enthält personenbezogene Daten. Dementsprechend stellt jede Weiterleitung, die der Absender der Email nicht explizit erlaubt hat, einen Verstoß gegen das BDSG dar. Desweiteren wird der Inhalt der Nachricht weitergegeben, dieser Inhalt ist zusätzlich durch das Postgeheimnis geschützt. Datenschutz / Email Weiterleitung weiterlesen