Ein Nachruf auf die DSGVO

Ein Nachruf auf die DSGVO

Es fing so vielversprechend an, die DSGVO seit 2018 in aller Munde. Endlichsagten die Behörden, endlich bekommt der Datenschutz als Grundrechtsschutz eine Relevanz. Endlich werden wir in Zukunft auch Bußgelder verhängen können, um Nichtbeachtung zu sanktionieren. Endlich werden Betroffenenrechte ernst genommen.

Nun aber scheint die DSGVO gestorben zu sein. Ein Jammer, es folgt: Ein Nachruf auf die DSGVO.

Nachruf auf die DSGVO
Quelle: GDD

Konkurrenz zu Corona

Wie es scheint, konkurriert die DSGVO mit Corona, es geht nur eins, beides nicht. Corona betrat den Laufsteg der Eitelkeiten,  die DSGVO scheint nun uninteressant geworden zu sein.

Eine Nachverfolgung von Infektionen soll umgesetzt werden. Es begann mit Zetteln, s. hier: Corona und Datenschutz.

Trotz der Zettel, die man in jeder Gastro ausfüllen musste und die teils in Glaskästen eingeworfen werden sollten, konnte diese Nachverfolgung nicht erreicht werden. Man hörte von überlasteten Gesundheitsämtern, falsch ausgefüllten Zetteln usw.

Dann kam die allseits gepriesene APP, die angeblich keine pers. Daten erfasst : Corona APP

Die neuesten Ideen

Für die neuesten Ideen wäre wohl früher ein Aufschrei seitens der Datenschützer durch ganz Europa zu hören gewesen. Sicher wäre eine Bewertung nach Art. 9 DSGVO heiß diskutiert worden. Was bleibt? Ein Nachruf auf die DSGVO.

Test- und Impfnachweis

Die neueste Idee lautet ja, möglichst viele Tests durch zu führen, damit wir alle in Sicherheit sind, alternativ kann man sich impfen lassen oder beweisen, dass man genesen ist. Für die gewählte Variante soll ich nun immer einen Nachweis bei mir führen.

Diesen Nachweis soll ich nun auch überall vorzeigen. Handelt es sich hier eigentlich um medizinische Daten? Der Test kann ja nun gar keine Diagnose ersetzen, sondern stellt bestenfalls einen Labortest dar, der zudem auch gar keine Krankheit feststellt und in keinem Labor ausgewertet wurde, da es meist ein sog. Schnelltest sein wird. Wie aber soll der Ladeninhaber, dem ich den Test nun zeigen soll, da irgendwas draus schliessen, ohne medizinische Vorkenntnisse?

Ich frage mich weiterhin, was geht es ihn an? Möchte ich meine medizinischen Unterlagen jedem zeigen, nur, um da einkaufen zu dürfen?

Muss der Ladeninhaber mir eigentlich auch seinen negativen Test oder Impfpass zeigen? Das Gesetz sieht ja vor, dass für alle immer dasselbe gilt. In meinem Impfpass stehen weitere Impfungen und meine Blutgruppe, sowie meine vollständige Adresse. Ich möchte aber nicht jedem meine Adresse und andere medizinische Daten zeigen. Und schon gar nicht, will ich diese in irgendeinem Zentralregister gespeichert wissen. Ganz oldschool „informationelle Selbstbestimmung“, diejenigen, die sich nicht erinnern, können das mal googeln.

Luca oder Sonstwie APP

Nun soll ich mich auch vor Betreten einiger Geschäfte mithilfe einer APP einloggen und beim Verlassen wieder ausloggen. Man könnte annehmen, dies würde ähnlich einer Arbeitszeit erfasst. Muss jetzt eigentlich jeder Ladeninhaber einen ADV Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschliessen? Wo kann ich einsehen, welche Daten von mir gespeichert werden, bekomme ich eine Information zur Speicherung meiner Daten gemäß Art. 13 DSGVO? Und… kann ich von meinen Betroffenenrechten gemäß Kapitel 3 DSGVO Gebrauch machen?

Ich bin gespannt, ob Betroffene solche Anfragen an einige Geschäfte schicken, die werden sich freuen. Wenn sie keine Antwort bekämen, hätten wir einen DSGVO Verstoss. Das wird ein Spaß!

Abgesehen davon, wie sicher sind denn meine Daten? Wird es wieder mal ein Datenleck geben, das dem Einbrecher, der es auf mein Haus abgesehen hat, die Info gibt, dass ich gerade bei Bäcker Meyer bin und nicht zu Hause? Steht das komplette Blankziehen meiner Person und meiner Bewegungsdaten in irgendeinem Verhältnis zu meinem Einkauf in Laden x, wo ich, sagen wir mal, etwas Schreibwariges im Wert von € 1,50 kaufe?

Für mich jedenfalls nicht, für mich persönlich keine APP, kein Schlüsselanhänger, kein Test, keine Corona Impfung. Es wäre schön, wenn ich das auch weiterhin selber entscheiden dürfte.

Und wenn jetzt von jedem jeder Ladenbesuch gespeichert wird, haben wir eigentlich dann hier eine Massendatenspeicherung? Da kann man sicher viele schöne Dinge auswerten. Heute logge ich mich in Bremen ein und morgen in Husum? Also ich ja nicht, aber nur mal so als Gedanke.

Ein Nachruf auf die DSGVO

Corona und Datenschutz

Corona und Datenschutz

Kann das Eine ohne das Andere? Muss das Eine ohne das Andere? Haben wir hier Corona und Datenschutzgar eine Konkurrenzsituation? Seitdem wir hier diese Krise haben, drängt sich mir der Eindruck auf, der Datenschutz ist nicht mehr wichtig. Corona und Datenschutz, beides scheint zusammen nicht zu gehen.

Da alle um ihre Existenz kämpfen, vor allem Gastronomen und kleine Dienstleister wie z.B. Friseure, sind sie bereit, alles zu tun, damit sie nun endlich wieder öffnen können. Allerdings habe ich noch keinen getroffen, der die sogenannten Hygienekonzepte sinnvoll fand.

Wenn man nun irgendwo essen gehen will, muss man ja neuerdings seine Daten Corona und Datenschutz handschriftlich hinterlassen. Da die Betreiber keine Ausweise kontrollieren dürfen, schreibt nun jeder irgendwas drauf. Berufsbedingt schaue ich immer etwas genauer hin, oftmals, bleiben die Zettelchen einfach auf dem Tisch liegen. In Husum flogen gar ein paar an der Hafenpromenade entlang.

Was aber viel interessanter ist, auf den meisten Zettelchen steht nicht, was die Betreiber im Anschluß an das Ausfüllen damit machen, insbesondere wo und wie lange sie diese Zettel aufbewahren und auf Basis welcher Rechtsgrundlage!

Und was für ein Irrsinn, ich gehe in Nordfriesland essen, schreibe meine Heimatadresse drauf, ist dann vielleicht mein Haus aufgebrochen, wenn ich wieder nach Hause komme? Bestimmt eine neue Geschäftsidee, früher hat man bei Facebook geschaut, wer gerade im Urlaub ist!

Einige versuchen, dem wenigstens ein wenig zu entsprechen, deshalb hier auch ein paar positivere Beispiele.

Ich wundere mich über die sogenannten „Hygienekonzepte“ sehr. Die DSGVO wurde mit Pauken und Trompeten eingeführt, die Firmen mussten den ganz großen Wurf machen, um schnell die neuen, sehr aufwändigen Dokumentationspflichten zu erfüllen. Wir Datenschützer hatten damals unwahrscheinlich viel zu tun, um diejenigen Firmen zu unterstützen, die gerne alles rechtskonform umsetzen wollten.

Und nun wird dieser Prozess quasi mit Füßen getreten. Ist DSGVO überhaupt noch ernst zu nehmen? Ich bin gespannt, wie die DSGVO „nach Corona“, wenn es Corona und Datenschutzdas denn gibt, gesehen wird. Oder kann der Mensch immer nur eins zur Zeit beachten? Über Klimagretel spricht schließlich auch keiner mehr.

Die Landesdatenschutzbeauftragte von Niedersachsen hat sich Mühe gegeben, nochmal genau aufzuschreiben, wie man es mit den Zettelchen richtig machen kann.

Zu Bedenken gebe ich, dass es vlt. kaum machbar ist, die Zettelwirtschaft DSGVO konform umzusetzen. Aber der Preis ist nun mal „Öffnen gegen Hygienekonzept“.

Bedenklich! Bleibt wachsam!

Siehe auch Corona APP

Datenschutz im Homeoffice

Corona APP

Die Corona APP

Gesundheitsminister Spahn plant eine App, um die Nachvollziehbarkeit der Corona Infektionswege zu gewährleisten. Sein ursprünglicher Plan war, den Gesundheitsbehörden ganz einfach den Zugriff auf die GPS-Daten der Nutzer ganz zu erlauben. Mit der ersten Idee ist er zum Glück gescheitert, nun plant er die Corona APP, wie ich sie nenne.

Wie ist die Idee?

Der Medientenor ist momentan, dass jeder sich diese APP freiwillig installieren kann. Liest man mehrere unterschiedliche Quellen, so soll mit anonymisierten Namen und Standortdaten ein Tracking erfolgen, dass den Nutzer warnt, wenn er mit einem Corona Infizierten Kontakt hatte.

„Nach Angaben des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts geht es bei dem Test um einen anonymen Ansatz zur Kontaktverfolgung,  der in voller Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung ist und auch bei Reisen zwischen Ländern über einen anonymen, länderübergreifenden Austauschmechanismus verwendet werden kann“. Persönliche Daten oder Standorte würden dabei weder gespeichert noch übertragen.“

Quelle: https://www.chip.de/news/Stopp-Corona-App-Warum-eine-Smartphone-App-bald-fuer-alle-wichtig-werden-koennte_182589363.html

Wie geht das technisch?

Natürlich arbeiten wie immer die allergrößten Experten an dieser App. Hier die Auswirkungen eines früheren Projektes im Gesundheitsbereich:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/09/18-09-2019/spahn-apotheker-aerzte-kliniken-und-andere-fuer-datensicherheit-sensibilisieren

Kurzfazit dieses Spahn-Projektes: Die Praxen waren offen wie Scheunentore und Gesundheitsdaten waren im Netz frei verfügbar. Die „Experten“ kannten nicht mal die Standardsicherheitseinstellungen von Routern.

Zurück zur APP.

Technisch funktioniert die Corona APP über Bluetooth. Das eigene Handy mit der APP, erzeugt eine eindeutige ID und tauscht diese mit anderen Handys, denen man innerhalb der Bluetooth-Reichweite begegnet, aus. Man bekommt also im Gegenzug alle IDs aller Nutzer dieser APP, die sich in der Nähe aufgehalten haben.

Laut Bundeswehr müssen sich andere Personen auf weniger als 1,5 m nähern und dort 2 Minuten bleiben, bevor der Kontakt aufgezeichnet wird. Weiß die APP von einer Infektion des Gegenübers, schlägt sie Alarm.

Anm.: Man geht davon aus, dass bluetooth Schnittstellen von Handys eine Reichweite von ca. 10 m haben, es gibt andere Geräte, die schaffen bis zu 100 m. Aus IT-Sicherheitserwägungen war man bis jetzt immer der Meinung, dass man diese Schnittstelle normalerweise nur anschaltet, wenn sie gerade benötigt wird, z.B. für die Freisprecheinrichtung im Auto, danach schaltet man sie normalerweise wieder aus. Die dauerhafte Aktivität geht zum einen zu Lasten des Akkus und zum anderen zu Lasten der Sicherheit. Schadsoftware kann über Bluetooth sehr leicht eingeschleust werden kann. Wenn man die APP installiert, muss die Schnittstelle dauerhaft aktiv sein, sonst bringt es ja nichts.

Hier ein leicht verständlicher Artikel zum Thema Bluetooth.

Die ID der Corona APP wird über ein neues System namens PEPP-PT generiert. (PEPP-PT: Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing) Hierbei handelt es sich um das sog. Kontakterfassungs-Framework zur Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19. Könnte man dann bestimmt auch für Grippeepidemien etc.verwenden. Dieses Framework wird gerade noch entwickelt und soll in voller Übereinstimmung mit der DSGVO stehen. Es sollen keine persönlichen Daten, kein Standort, keine MAC-Adresse gespeichert oder übertragen werden.

Folgende Eigenschaften sollen mit dem Framework umgesetzt werden:

  • „Gut getestete und etablierte Verfahren zur Abstandsmessung auf gängigen mobilen Betriebssystemen und Geräten.
  • Durchsetzung von Datenschutz, Anonymisierung, GDPR-Compliance und Sicherheit.
  • Internationale Interoperabilität zur Unterstützung der Rückverfolgung lokaler Infektionsketten, selbst wenn sich eine Kette über mehrere PEPP-PT-Teilnehmerländer erstreckt.
  • Skalierbare Backend-Architektur und -Technologie, die in lokale IT-Infrastrukturen integriert werden kann.“

Quelle: https://www.iuk.fraunhofer.de/de/themen/loesungen-und-kompetenzen-zur-bewaeltigung-der-corona-krise/pepp-pt.html

Wie geht es weiter?

Bei einer Infektion meldet mein Arzt die COVID-19 Infektion dem Gesundheitsamt. Von diesem bekomme ich dann einen Code (TAN-Nummer) den ich in die Corona-App eingeben kann. Wenn das erledigt ist, wird meine Kontaktliste aus der APP an einen zentralen Server übertragen. Dieser Server warnt dann die Personen, die zu den übertragenen IDs auf meinem Gerät gehören.

Datenschutz in der Corona-APP

Rein formal geht die DSGVO davon aus, dass Daten nur für ganz genau eingegrenzte Zwecke und nur in dem notwendigen Maß verarbeitet/gespeichert werden dürfen, wie der Zweck es vorsieht. Kapitel 2, Art. 5 Abs. 1c DSGVO. Allerdings gibt es eine Einschränkung. „…eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken ..“ Kapitel 2, Art. 5 Abs. 1b DSGVO.

Wie ist es allerdings, wenn ich die APP nutze, Coronainfiziert bin und die APP löst dann bei Kontakt einen Alarm aus? Meine pers. Meinung dazu ist: Schwierig! All, die Ängstlichen unter uns, die so eine große Angst davor haben, sich zu infizieren, werden das ganz klasse finden und hurra schreien, es aber Vernunft nennen.

Ein Perspektivwechsel ist hier angebracht!

Beispiel: Jemand war vor 4 Wochen erkrankt, ist genesen, war dann noch zur Vorsicht 14 Tage in Quarantäne und die Corona-APP löst trotzdem einen Alarm aus? Was passiert dann? Vor allem, wenn wir die aktuelle, politisch forcierte Massenpanik mit ins Geschehen werfen? Ich halte das für extrem gefährlich, sowohl gesellschaftlich als auch emotional.

Gemäß DSGVO fällt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter Art. 9 DSGVO „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“. Der zweite, nicht rechtliche, eher persönliche Aspekt ist, möchte jemand, dass jeder weiß, dass er Corona infiziert ist? Ist das dann so ähnlich wie eine öffentliche Kenzeichnung?

Schaut man sich oben nochmal die genannten Aspekte der Corona-APP an, so ist ein Ziel, die internationale Interoperabilität, hm, wie wahrscheinlich ist es, dass die Daten nicht für anderes benötigt und dann doch umgenutzt werden?

Ein paar Worte zur Anonymisierung

Unter Anonymisierung versteht man den Vorgang, personenbezogene Daten so unkenntlich zu machen, so dass nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand, auf die betreffende Person rückgeschlossen werden kann. Also fast gar nicht.

Anonymisierung wird allerdings oft, auch von Juristen, mit Pseudonymisierung verwechselt.

Unter Pseudonymisierung versteht man, pers. bezogene Daten z.B. den Namen mit einer Identnummer auszutauschen, so daß ein Rückschluß nicht auf den ersten Blick möglich ist.

Sollte es sich tatsächlich um eine echte Anonymisierung handeln, so findet die DSGVO hier keine Anwendung. Vgl. Erwägungsgrund 26

Technische Aspekte

Im Prinzip haben wir es hier mit Massendatenspeicherungen zu tun. Auch muss natürlich die Bandbreite des Internets mitspielen. Wenn man weiß, dass regelmäßig weniger als 20% der Mautstationen in Betrieb sind, weil die Server und auch die Leitungen es sonst nicht schaffen, könnte diese APP u.U. dazu führen, dass der Ausbau der TK-Infrastruktur mehr forciert wird, da hat man ja die letzten Jahrzehnte ordentlich geschlafen.

Nun die Beschreibung der APP sagt zwar aus, dass alles auf dem Handy bleibt und nur im Bedarfsfall mit TAN übermittelt wird, ja sicher. Wo sollen die ganzen Daten denn hin? Ich gehe entgegen der Beschreibung davon aus, dass die Daten doch auf Server übertragen werden, warum hieße das Prokjekt sonst Framework? Und außerdem hätte man die Ursprungsidee, alle Daten zu sammeln, bestimmt sehr ungern ganz verworfen.

google veröffentlicht Standortdaten

Google hat die Bewegungsdaten von 131 Ländern für jedermann einsehbar herausgegeben. Dies ist unter dem Deckmantel passiert, die Einhaltung der Einschränkungen über die Bewegungsdaten überprüfen zu wollen. Vielleicht brauchen wir diese Corona-APP also gar nicht..

Hier der Link

Wie findet Ihr das nun?

Das google sich noch nie um Datenschutz geschert hat, ist ja sowieso nichts Neues.
Hier nochmal zur Erinnerung ein Artikel über die Datenschutzerklärung von google.

Persönliches Fazit

Da PEPP-PT Framework steckt noch in der Entwicklung, die Corona-APP ebenso. Aus eigener, wirklich langjähriger Expertise, weiß ich, dass Software immer eingehenden Tests unterzogen werden muss. Bei dieser Art des Datentrackings ganz besonders. Ich persönlich halte auch das Risiko, dass genannte Systeme doch nicht so sicher sind, wie beschrieben, für sehr hoch.

Weiter noch stelle ich in Frage, dass es sich wirklich um Anonymisierung handelt, denn wenn das eine Handy Daten an das andere Handy schickt, dann „wissen“ beide Handys, dass etwas geschickt wurde, auch wenn es über eine APP geht. Auch die bluetooth-Schnittstelle hat Sende- und Empfangsdatensätze. Die Erzeugung der ID halte ich auch für schwierig, je nach verwendetem Algorithmus, halte ich eine Rückvollziehbarkeit für wahrscheinlich bzw. sicher, ja sogar gewollt. Jeder, der sich nur rudimentät mit IT auskennt, weiß, dass Prozessoren keine echten Zufallszahlen berechnen können. Ich gehe auch hier davon aus, dass das auch gar nicht gewollt ist, denn Ziel ist ja bekanntlich die Nachvollziehbarkeit der Infektionswege.

Ihr habt es schon geahnt, ich persönlich werde diese Corona-APP, sollte sie je marktreif werden, ganz bestimmt nicht installieren, desweiteren habe ich auch die GPS-Funktion meines Handys ausgeschaltet.

Jeder möge wie immer seine eigenen Schlüsse ziehen.

Was macht denn google so, die Datenschutzerklärung von google

Habt Ihr sie kürzlich auch bekommen, die aktuellste Fassung der google Datenschutzerklärung?

Hier der Link: google-Datenschutz

Ich hatte jetzt mal Lust, mir das ganze genauer anzuschauen.  Unter dem Punkt von uns erhobene Informationen, findet man dieses hier:

Wir erfassen Informationen, um allen unseren Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen – von der Feststellung grundlegender Aspekte wie zum Beispiel der Sprache, die Sie sprechen, bis hin zu komplexeren Fragen wie zum Beispiel der Werbung, die Sie besonders nützlich finden, den Personen, die Ihnen online am wichtigsten sind, oder den YouTube-Videos, die Sie interessant finden könnten.

Es geht also um Nutzertracking und Werbung, nichts neues, aber „Personen, die Ihnen online am wichtigsten sind“ Was geht das bitte google an?

Weiter schreiben sie, dass sie gerätebezogene Informationen mitschneiden, wenn ich bestimmte Dienste nutze.

Wir erfassen gerätespezifische Informationen, beispielsweise das Modell der von Ihnen verwendeten Hardware, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über das Mobilfunknetz einschließlich Ihrer Telefonnummer. Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto.

Wird noch besser:

Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen.

Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe.

IP-Adresse.

Daten zu Geräteereignissen wie Abstürze, Systemaktivität, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ, Browser-Sprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und Referral-URL.

Cookies, über die Ihr Browser oder Ihr Google-Konto eindeutig identifiziert werden können.

Diese Datenschutzerklärung von google ist meterlang, es stellen sich gewisse Ermüdungserscheinungen beim Lesen ein. Aber der folgende Satz hat mich dann wieder wach gemacht:

Unsere automatisierten Systeme analysieren Ihre Inhalte (einschließlich E-Mails), um Ihnen für Sie relevante Produktfunktionen wie personalisierte Suchergebnisse, personalisierte Werbung sowie Spam- und Malwareerkennung bereitzustellen.

Super, die lesen Emails mit, was ist denn mit dem guten alten Postgeheimnis?

Es geht dann weiter, in schön formulierten Passagen, schreiben Sie dann, dass sie alle möglichen Informationen zusammen führen, um den besten Nutzen daraus zu haben.

verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.

Auch scheint google sehr bestrebt, sich möglichst nicht an unser BDSG zu halten.

Sofern wir den Zugriff auf und die Berichtigung von Daten gewähren können, erfolgt dies grundsätzlich kostenlos, außer in Fällen, in denen dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Dies bestärkt mich in meinem bereits vor Jahren gefassten Beschluss, keine google Dienste zu nutzen, die auf meinen Geräten installiert werden müssen, also weder earth, noch hangout und schon gar nicht google chrome. Denn alles, was google heisst, finanziert sich durch großangelegtes Datentracking. Ich habe und hatte auch noch nie ein gmail-Konto und vermeide aus o.g. Gründen Leute anzumailen, die ein solches Konto haben. Denn, google liest ja die Emails mit auch die, die ich an gmail-Empfänger schicke.

Vielen Menschen heute ist ja Datenschutz egal, sie nutzen, das was alle nutzen, weil sie sonst Angst haben, außen vor zu sein. Ich persönlich möchte mir gerne meinen persönlichen Minimalanteil an Privatsphäre erhalten.

Massendatenspeicherung, tolles Wort

So nun soll sie doch kommen, die Massendatenspeicherung. Massenhaft Buchstaben in diesem Wort. Man hat nun sehr lange daranrumgefeilt, nachdem sie ja schon mehrfach unter anderem am EuGH abgeschmettert wurde. Nun wurde endlich eine Formulierung gefunden, für die dann eine rechtliche Grundlage geschaffen werden konnte.

Gemeint ist damit die Speicherung von Telekommunikationskopfdaten für nun in der neuen Variante für 4-10 Wochen. Um, natürlich mit richterlichem Beschluß, im Falle von Straftaten, diese Daten auswerten zu können und auch um im Vorwege Straftaten verhindern zu können.

Kopfdaten
Das sind alle Verbindungsdaten ausser Inhaltsdaten. Also wer mit wem unter welcher Nummer wie lange telefoniert, gechattet xyz hat.

Sie spukt mir schon sehr lange im Kopf herum diese Massendatenspeicherung. Es stellen sich mir wieder viele Fragen:

  • Wo sollen sie hin diese Massendaten, die da gespeichert werden sollen
  • Wer bezahlt das ganze? Es werden ja die Telefon- und Internetprovider in die Pflicht genommen, dieses zu tun, das heisst wahrscheinlich, dass sie ihre Systeme darauf anpassen müssen, ist bestimmt teuer.
  • Wer soll sie dann im Falle eines Falles auswerten, diese Massen von Daten, die da in der Massendatenspeicherung gespeichert werden?

Die Namensgebung ist auch super, Massendatenspeicherung, da muß ich gleich an Messies denken, die alles sammeln und nichts wegwerfen können. Es gibt noch das Synonym Vorratsdatenspeicherung. Speicherung auf Vorrat, so wie Suppe, falls uns die Daten mal ausgehen. Ok, ich höre jetzt auf und denke nochmal ernsthaft darüber nach:

Die Vorratsdaten, die ja nun zwischen 4 und 10 Wochen gespeichert werden, wer das wie festlegt, konnte ich noch nicht plausibel herausfinden, müssen danach wieder gelöscht werden. Sie dürfen nur ausgewertet werden, wenn es einen richterlichen Beschluß gibt. Da stellt sich natürlich die Frage, wie funktioniert das technisch.

Beispiel:
Mutmasslicher Terrorist x hat 5 Handys bei unterschiedlichen Providern, noch diverse Internetzugänge und unzählige Mailadressen. Es wird jetzt vermutet, dass der mutmassliche Terrorist x einen Anschlag auf Flughafen irgendwo plant. Der überarbeitete Richter gibt die Erlaubnis, diese Daten auszuwerten. Ab jetzt bis minus 10 Wochen würde ich sagen, oder? Wie bekommen jetzt diejenigen, die die Daten auswerten alle Daten?

Es erschliesst sich mir nicht, wie das ohne eine Art Metadatenbank, die alle Daten zusammenführt, funktionieren soll. Desweiteren gibt es in den Massendaten des mutmasslichen Terroristen x wahrscheinlich auch sehr viele Verbindungen zu Teilnehmern ohne terroristischen Hintergrund. Da hat er mal den Klempner angerufen, min. 3 mal beim Pizzaexpress (sind die jetzt auch verdächtig? 3 mal und die Pizzabecker sind alle arabischer Abstammung), Anruf bei Oma etc. Müssen jetzt die Verbindungsdaten dieser Teilnehmer auch ausgewertet werden? Oma hat bei dem selben Pizzaexpress bestellt und hat denselben Klempner (bei ihr war der 5 mal, die Heizung ging nicht), ist das vielleicht eine Gruppe? Und der Zeitrahmen, beim Angriff auf den Bundestag, haben sie 3 Monate benötigt, ehe sie tätig wurden.

Ihr seht, mangels Verständnis für diese Angelegenheit, schiessen mir viele Gedanken durch den Kopf, nicht alle sind ernst gemeint. Der mutmassliche Terrorist x ist eine Phantasiegestalt, eventuelle Ähnlichkeiten mit noch lebenden Personen sind rein zufällig.

Und Übrigens: In Frankreich gibt es bereits die Speicherung von Verbindungsdaten, und hat es prophylaktisch genützt bei Charlie?