Ein Nachruf auf die DSGVO

Ein Nachruf auf die DSGVO

Es fing so vielversprechend an, die DSGVO seit 2018 in aller Munde. Endlichsagten die Behörden, endlich bekommt der Datenschutz als Grundrechtsschutz eine Relevanz. Endlich werden wir in Zukunft auch Bußgelder verhängen können, um Nichtbeachtung zu sanktionieren. Endlich werden Betroffenenrechte ernst genommen.

Nun aber scheint die DSGVO gestorben zu sein. Ein Jammer, es folgt: Ein Nachruf auf die DSGVO.

Nachruf auf die DSGVO
Quelle: GDD

Konkurrenz zu Corona

Wie es scheint, konkurriert die DSGVO mit Corona, es geht nur eins, beides nicht. Corona betrat den Laufsteg der Eitelkeiten,  die DSGVO scheint nun uninteressant geworden zu sein.

Eine Nachverfolgung von Infektionen soll umgesetzt werden. Es begann mit Zetteln, s. hier: Corona und Datenschutz.

Trotz der Zettel, die man in jeder Gastro ausfüllen musste und die teils in Glaskästen eingeworfen werden sollten, konnte diese Nachverfolgung nicht erreicht werden. Man hörte von überlasteten Gesundheitsämtern, falsch ausgefüllten Zetteln usw.

Dann kam die allseits gepriesene APP, die angeblich keine pers. Daten erfasst : Corona APP

Die neuesten Ideen

Für die neuesten Ideen wäre wohl früher ein Aufschrei seitens der Datenschützer durch ganz Europa zu hören gewesen. Sicher wäre eine Bewertung nach Art. 9 DSGVO heiß diskutiert worden. Was bleibt? Ein Nachruf auf die DSGVO.

Test- und Impfnachweis

Die neueste Idee lautet ja, möglichst viele Tests durch zu führen, damit wir alle in Sicherheit sind, alternativ kann man sich impfen lassen oder beweisen, dass man genesen ist. Für die gewählte Variante soll ich nun immer einen Nachweis bei mir führen.

Diesen Nachweis soll ich nun auch überall vorzeigen. Handelt es sich hier eigentlich um medizinische Daten? Der Test kann ja nun gar keine Diagnose ersetzen, sondern stellt bestenfalls einen Labortest dar, der zudem auch gar keine Krankheit feststellt und in keinem Labor ausgewertet wurde, da es meist ein sog. Schnelltest sein wird. Wie aber soll der Ladeninhaber, dem ich den Test nun zeigen soll, da irgendwas draus schliessen, ohne medizinische Vorkenntnisse?

Ich frage mich weiterhin, was geht es ihn an? Möchte ich meine medizinischen Unterlagen jedem zeigen, nur, um da einkaufen zu dürfen?

Muss der Ladeninhaber mir eigentlich auch seinen negativen Test oder Impfpass zeigen? Das Gesetz sieht ja vor, dass für alle immer dasselbe gilt. In meinem Impfpass stehen weitere Impfungen und meine Blutgruppe, sowie meine vollständige Adresse. Ich möchte aber nicht jedem meine Adresse und andere medizinische Daten zeigen. Und schon gar nicht, will ich diese in irgendeinem Zentralregister gespeichert wissen. Ganz oldschool „informationelle Selbstbestimmung“, diejenigen, die sich nicht erinnern, können das mal googeln.

Luca oder Sonstwie APP

Nun soll ich mich auch vor Betreten einiger Geschäfte mithilfe einer APP einloggen und beim Verlassen wieder ausloggen. Man könnte annehmen, dies würde ähnlich einer Arbeitszeit erfasst. Muss jetzt eigentlich jeder Ladeninhaber einen ADV Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschliessen? Wo kann ich einsehen, welche Daten von mir gespeichert werden, bekomme ich eine Information zur Speicherung meiner Daten gemäß Art. 13 DSGVO? Und… kann ich von meinen Betroffenenrechten gemäß Kapitel 3 DSGVO Gebrauch machen?

Ich bin gespannt, ob Betroffene solche Anfragen an einige Geschäfte schicken, die werden sich freuen. Wenn sie keine Antwort bekämen, hätten wir einen DSGVO Verstoss. Das wird ein Spaß!

Abgesehen davon, wie sicher sind denn meine Daten? Wird es wieder mal ein Datenleck geben, das dem Einbrecher, der es auf mein Haus abgesehen hat, die Info gibt, dass ich gerade bei Bäcker Meyer bin und nicht zu Hause? Steht das komplette Blankziehen meiner Person und meiner Bewegungsdaten in irgendeinem Verhältnis zu meinem Einkauf in Laden x, wo ich, sagen wir mal, etwas Schreibwariges im Wert von € 1,50 kaufe?

Für mich jedenfalls nicht, für mich persönlich keine APP, kein Schlüsselanhänger, kein Test, keine Corona Impfung. Es wäre schön, wenn ich das auch weiterhin selber entscheiden dürfte.

Und wenn jetzt von jedem jeder Ladenbesuch gespeichert wird, haben wir eigentlich dann hier eine Massendatenspeicherung? Da kann man sicher viele schöne Dinge auswerten. Heute logge ich mich in Bremen ein und morgen in Husum? Also ich ja nicht, aber nur mal so als Gedanke.

Ein Nachruf auf die DSGVO

Was macht denn google so, die Datenschutzerklärung von google

Habt Ihr sie kürzlich auch bekommen, die aktuellste Fassung der google Datenschutzerklärung?

Hier der Link: google-Datenschutz

Ich hatte jetzt mal Lust, mir das ganze genauer anzuschauen.  Unter dem Punkt von uns erhobene Informationen, findet man dieses hier:

Wir erfassen Informationen, um allen unseren Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen – von der Feststellung grundlegender Aspekte wie zum Beispiel der Sprache, die Sie sprechen, bis hin zu komplexeren Fragen wie zum Beispiel der Werbung, die Sie besonders nützlich finden, den Personen, die Ihnen online am wichtigsten sind, oder den YouTube-Videos, die Sie interessant finden könnten.

Es geht also um Nutzertracking und Werbung, nichts neues, aber „Personen, die Ihnen online am wichtigsten sind“ Was geht das bitte google an?

Weiter schreiben sie, dass sie gerätebezogene Informationen mitschneiden, wenn ich bestimmte Dienste nutze.

Wir erfassen gerätespezifische Informationen, beispielsweise das Modell der von Ihnen verwendeten Hardware, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über das Mobilfunknetz einschließlich Ihrer Telefonnummer. Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto.

Wird noch besser:

Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen.

Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe.

IP-Adresse.

Daten zu Geräteereignissen wie Abstürze, Systemaktivität, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ, Browser-Sprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und Referral-URL.

Cookies, über die Ihr Browser oder Ihr Google-Konto eindeutig identifiziert werden können.

Diese Datenschutzerklärung von google ist meterlang, es stellen sich gewisse Ermüdungserscheinungen beim Lesen ein. Aber der folgende Satz hat mich dann wieder wach gemacht:

Unsere automatisierten Systeme analysieren Ihre Inhalte (einschließlich E-Mails), um Ihnen für Sie relevante Produktfunktionen wie personalisierte Suchergebnisse, personalisierte Werbung sowie Spam- und Malwareerkennung bereitzustellen.

Super, die lesen Emails mit, was ist denn mit dem guten alten Postgeheimnis?

Es geht dann weiter, in schön formulierten Passagen, schreiben Sie dann, dass sie alle möglichen Informationen zusammen führen, um den besten Nutzen daraus zu haben.

verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.

Auch scheint google sehr bestrebt, sich möglichst nicht an unser BDSG zu halten.

Sofern wir den Zugriff auf und die Berichtigung von Daten gewähren können, erfolgt dies grundsätzlich kostenlos, außer in Fällen, in denen dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Dies bestärkt mich in meinem bereits vor Jahren gefassten Beschluss, keine google Dienste zu nutzen, die auf meinen Geräten installiert werden müssen, also weder earth, noch hangout und schon gar nicht google chrome. Denn alles, was google heisst, finanziert sich durch großangelegtes Datentracking. Ich habe und hatte auch noch nie ein gmail-Konto und vermeide aus o.g. Gründen Leute anzumailen, die ein solches Konto haben. Denn, google liest ja die Emails mit auch die, die ich an gmail-Empfänger schicke.

Vielen Menschen heute ist ja Datenschutz egal, sie nutzen, das was alle nutzen, weil sie sonst Angst haben, außen vor zu sein. Ich persönlich möchte mir gerne meinen persönlichen Minimalanteil an Privatsphäre erhalten.

Massendatenspeicherung, tolles Wort

So nun soll sie doch kommen, die Massendatenspeicherung. Massenhaft Buchstaben in diesem Wort. Man hat nun sehr lange daranrumgefeilt, nachdem sie ja schon mehrfach unter anderem am EuGH abgeschmettert wurde. Nun wurde endlich eine Formulierung gefunden, für die dann eine rechtliche Grundlage geschaffen werden konnte.

Gemeint ist damit die Speicherung von Telekommunikationskopfdaten für nun in der neuen Variante für 4-10 Wochen. Um, natürlich mit richterlichem Beschluß, im Falle von Straftaten, diese Daten auswerten zu können und auch um im Vorwege Straftaten verhindern zu können.

Kopfdaten
Das sind alle Verbindungsdaten ausser Inhaltsdaten. Also wer mit wem unter welcher Nummer wie lange telefoniert, gechattet xyz hat.

Sie spukt mir schon sehr lange im Kopf herum diese Massendatenspeicherung. Es stellen sich mir wieder viele Fragen:

  • Wo sollen sie hin diese Massendaten, die da gespeichert werden sollen
  • Wer bezahlt das ganze? Es werden ja die Telefon- und Internetprovider in die Pflicht genommen, dieses zu tun, das heisst wahrscheinlich, dass sie ihre Systeme darauf anpassen müssen, ist bestimmt teuer.
  • Wer soll sie dann im Falle eines Falles auswerten, diese Massen von Daten, die da in der Massendatenspeicherung gespeichert werden?

Die Namensgebung ist auch super, Massendatenspeicherung, da muß ich gleich an Messies denken, die alles sammeln und nichts wegwerfen können. Es gibt noch das Synonym Vorratsdatenspeicherung. Speicherung auf Vorrat, so wie Suppe, falls uns die Daten mal ausgehen. Ok, ich höre jetzt auf und denke nochmal ernsthaft darüber nach:

Die Vorratsdaten, die ja nun zwischen 4 und 10 Wochen gespeichert werden, wer das wie festlegt, konnte ich noch nicht plausibel herausfinden, müssen danach wieder gelöscht werden. Sie dürfen nur ausgewertet werden, wenn es einen richterlichen Beschluß gibt. Da stellt sich natürlich die Frage, wie funktioniert das technisch.

Beispiel:
Mutmasslicher Terrorist x hat 5 Handys bei unterschiedlichen Providern, noch diverse Internetzugänge und unzählige Mailadressen. Es wird jetzt vermutet, dass der mutmassliche Terrorist x einen Anschlag auf Flughafen irgendwo plant. Der überarbeitete Richter gibt die Erlaubnis, diese Daten auszuwerten. Ab jetzt bis minus 10 Wochen würde ich sagen, oder? Wie bekommen jetzt diejenigen, die die Daten auswerten alle Daten?

Es erschliesst sich mir nicht, wie das ohne eine Art Metadatenbank, die alle Daten zusammenführt, funktionieren soll. Desweiteren gibt es in den Massendaten des mutmasslichen Terroristen x wahrscheinlich auch sehr viele Verbindungen zu Teilnehmern ohne terroristischen Hintergrund. Da hat er mal den Klempner angerufen, min. 3 mal beim Pizzaexpress (sind die jetzt auch verdächtig? 3 mal und die Pizzabecker sind alle arabischer Abstammung), Anruf bei Oma etc. Müssen jetzt die Verbindungsdaten dieser Teilnehmer auch ausgewertet werden? Oma hat bei dem selben Pizzaexpress bestellt und hat denselben Klempner (bei ihr war der 5 mal, die Heizung ging nicht), ist das vielleicht eine Gruppe? Und der Zeitrahmen, beim Angriff auf den Bundestag, haben sie 3 Monate benötigt, ehe sie tätig wurden.

Ihr seht, mangels Verständnis für diese Angelegenheit, schiessen mir viele Gedanken durch den Kopf, nicht alle sind ernst gemeint. Der mutmassliche Terrorist x ist eine Phantasiegestalt, eventuelle Ähnlichkeiten mit noch lebenden Personen sind rein zufällig.

Und Übrigens: In Frankreich gibt es bereits die Speicherung von Verbindungsdaten, und hat es prophylaktisch genützt bei Charlie?