Widerspruch gegen Facebook AGBs ist sinnlos

Der Widerspruch gegen Facebook AGBs ist sinnlos

Leider scheint es so zu sein, dass Menschen immer weniger nachdenken. Die Verantwortung wird bei anderen gesucht. Irgendjemand, meistens mehr oder weniger seriöse Medien berichten über AGBs irgendeines sozialen Netzwerkes, z.B. Facebook und die vermeintlichen Widersprüche und die damit verbundene Empörung häufen sich. Oftmals drängt sich der Eindruck auf, nur wenige dieser Empörten hätten die betreffenden Informationen überprüft. Auf jeden Fall: Ein Widerspruch gegen Facebook AGBs ist sinnlos.

Mit ein wenig Nachdenken, könnte man auch selber drauf kommen

Das eigene Profil ist nicht der Mittelpunkt des Universums und man kann nicht davon ausgehen, dass Facebook Mitarbeiter abstellt, jedes posting in jedem persönlichen Profil zu lesen und ggf. darauf zu reagieren. Irgendwie klar, oder?

Urheberrechte

Die Urheberrechte, z.B. an eigenen Bildern können von Facebook nicht übernommen werden, weil eine Übernahme gesetzlich in Deutschland nicht möglich ist. Das Urheberrecht ist in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (kurz: UrhG) geregelt, es handelt sich um ein Bundesgesetz. Möglich ist die Vergabe einer Nutzungslizenz, wie man sie z.B. auch bei Bilderdiensten erwirbt, wenn man dort Bildrechte kauft. Mit der Teilnahme an Facebook, also der Eröffnung eines Kontos stimmt man den Facebook AGBs zu und räumt Facebook ggf. eine Nutzungslizenz ein.

Widerspruch gegen AGBs

Ein Widerspruch der AGBs ist nach Expertenmeinung so gar nicht möglich. Mit der Nutzung stimme ich zu, wenn es mir nicht passt, lösche ich mein Profil und nutze diesen Dienst erst gar nicht. Wie sollte das auch möglich sein, soll Facebook für jeden User eigene AGBs entwickeln? Fakt ist, Passagen in AGBs, egal von wem, können unwirksam sein, wenn sie Bundesgesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. Es gilt nach wie vor: Höheres Recht gilt niedrigeres Recht. Weiterhin ist hier zu Bedenken, dass Facebook zwar international tätig ist, aber natürlich in den  USA ansässig.

Widersprüche

Weiterhin sollte man mal überlegen, wie man generell Widerspruch einlegt, z.B. gegen Bescheide von Behörden u.ä. In meiner Welt sind diese immer in Briefform, persönlich und handschriftlich unterschrieben und werden per Einschreiben verschickt. Also nicht in irgendeinem Gästebuch der betreffenden Behörde, das vergleichbar wäre mit einem Facebookposting.

Was nun also tun

Es hilft das, was immer hilft, selber Verantwortung übernehmen. Die AGBs vorher lesen und sich dann ggf. bewusst gegen eine Nutzung des Dienstes entscheiden, darum nutze ich z.B. kein WhatsAPP. Ändern sich die AGBs in eine Richtung, die ich nicht vertreten kann, melde ich mich ab.

Alle sind da, alle machen das, sind keine Argumente für mündige Bürger, jeder ist selbst verantwortlich.

Hier könnte man die Stand heute aktuellen Nutzungsbedingungen nachlesen.

Was macht denn google so, die Datenschutzerklärung von google

Habt Ihr sie kürzlich auch bekommen, die aktuellste Fassung der google Datenschutzerklärung?

Hier der Link: google-Datenschutz

Ich hatte jetzt mal Lust, mir das ganze genauer anzuschauen.  Unter dem Punkt von uns erhobene Informationen, findet man dieses hier:

Wir erfassen Informationen, um allen unseren Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen – von der Feststellung grundlegender Aspekte wie zum Beispiel der Sprache, die Sie sprechen, bis hin zu komplexeren Fragen wie zum Beispiel der Werbung, die Sie besonders nützlich finden, den Personen, die Ihnen online am wichtigsten sind, oder den YouTube-Videos, die Sie interessant finden könnten.

Es geht also um Nutzertracking und Werbung, nichts neues, aber „Personen, die Ihnen online am wichtigsten sind“ Was geht das bitte google an?

Weiter schreiben sie, dass sie gerätebezogene Informationen mitschneiden, wenn ich bestimmte Dienste nutze.

Wir erfassen gerätespezifische Informationen, beispielsweise das Modell der von Ihnen verwendeten Hardware, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über das Mobilfunknetz einschließlich Ihrer Telefonnummer. Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto.

Wird noch besser:

Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen.

Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe.

IP-Adresse.

Daten zu Geräteereignissen wie Abstürze, Systemaktivität, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ, Browser-Sprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und Referral-URL.

Cookies, über die Ihr Browser oder Ihr Google-Konto eindeutig identifiziert werden können.

Diese Datenschutzerklärung von google ist meterlang, es stellen sich gewisse Ermüdungserscheinungen beim Lesen ein. Aber der folgende Satz hat mich dann wieder wach gemacht:

Unsere automatisierten Systeme analysieren Ihre Inhalte (einschließlich E-Mails), um Ihnen für Sie relevante Produktfunktionen wie personalisierte Suchergebnisse, personalisierte Werbung sowie Spam- und Malwareerkennung bereitzustellen.

Super, die lesen Emails mit, was ist denn mit dem guten alten Postgeheimnis?

Es geht dann weiter, in schön formulierten Passagen, schreiben Sie dann, dass sie alle möglichen Informationen zusammen führen, um den besten Nutzen daraus zu haben.

verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.

Auch scheint google sehr bestrebt, sich möglichst nicht an unser BDSG zu halten.

Sofern wir den Zugriff auf und die Berichtigung von Daten gewähren können, erfolgt dies grundsätzlich kostenlos, außer in Fällen, in denen dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Dies bestärkt mich in meinem bereits vor Jahren gefassten Beschluss, keine google Dienste zu nutzen, die auf meinen Geräten installiert werden müssen, also weder earth, noch hangout und schon gar nicht google chrome. Denn alles, was google heisst, finanziert sich durch großangelegtes Datentracking. Ich habe und hatte auch noch nie ein gmail-Konto und vermeide aus o.g. Gründen Leute anzumailen, die ein solches Konto haben. Denn, google liest ja die Emails mit auch die, die ich an gmail-Empfänger schicke.

Vielen Menschen heute ist ja Datenschutz egal, sie nutzen, das was alle nutzen, weil sie sonst Angst haben, außen vor zu sein. Ich persönlich möchte mir gerne meinen persönlichen Minimalanteil an Privatsphäre erhalten.

Safe-Harbor Abkommen / neues Urteil

Seit dem 6. Oktober 2015 gibt ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Thema Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern durch die  Landesdatenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten.

Was ist das Safe-Harbor Abkommen?

Das Safe-Harbor Abkommen wurde im Jahr 2000 zwischen der europäischen Kommission und der US-Regierung geschlossen. Es wurde vereinbart, weil nach Art. 25 und 26 der Europäischen Datenschutzrichtlinie, der Export von personenbezogenen Daten in Drittländer verboten ist. Bei dem Safe-Harbor Abkommen handelt es sich um Prinzipien zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, dadurch ist es möglich, Daten in die USA zu exportieren. Es müssen folgende Prinzipien erfüllt werden: “

  1. Informationspflicht: die Unternehmen müssen die Betroffenen darüber unterrichten, welche Daten sie für welche Zwecke erheben und welche Rechte die Betroffenen haben.
  2. Wahlmöglichkeit: die Unternehmen müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, der Weitergabe ihrer Daten an Dritte oder der Nutzung für andere Zwecke zu widersprechen.
  3. Weitergabe: wenn ein Unternehmen Daten an Dritte weitergibt, muss es die Betroffenen darüber und die unter 2. aufgeführte Wahlmöglichkeit informieren.
  4. Zugangsrecht: die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, die über sie gespeicherten Daten einzusehen und sie ggfs. berichtigen, ergänzen oder löschen können.
  5. Sicherheit: die Unternehmen müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Daten vor unbefugtem Zugang oder vor Zerstörung und Missbrauch zu schützen.
  6. Datenintegrität: die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die von ihnen erhobenen Daten korrekt, vollständig und zweckdienlich sind.
  7. Durchsetzung: die dem Safe Harbor beigetretenen Unternehmen verpflichten sich zudem, Streitschlichtungsmechanismen beizutreten, so dass die Betroffenen ihre Beschwerden und Klagen untersuchen lassen können und ihnen im gegebenen Fall Schadensersatz zukommt.

Quelle: http://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/International/Artikel/SafeHarbor.html

Interessant!

Beispiel: Dienste wie Facebook und WhatsApp verdienen ihr Geld über das sammeln, kategorisieren und weitergeben von personenbezogenen Daten. Deshalb sind sie scheinbar kostenlos. Wie sähe es z.B. mit dem Punkt 2 Wahlmöglichkeit bei Facebook aus? Normalerweise müßte Facebook schon jetzt das Abkommen erfüllen, das tut Facebook aber nicht.

Das neue Gesetz macht es nun möglich, dass Betreiber von Diensten, bei denen die Einhaltung fragwürdig ist, kontrolliert werden dürfen.

Anm.: Auch eine Nutzung der Daten durch Geheimdienste stellt eine Weitergabe dar.

Facebook & Co: Datenschutz in Social Media

Heute lauschte ich dem Vortrag der bremischen Landesdatenschutzbeauftragten Imke Sommer in der Überseestadt in Bremen.

Natürlich ging es in dem Vortrag um den Datenschutz (um was auch sonst), informationelle Selbstbestimmung etc. Der Fokus lag auf Facebook. Selbstredend ging es auch um die Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten und deren Ziele.

2 Punkte haben mich zum Nachdenken gebracht

Frau Sommer propagiert, es müsse anonymisierte Profile auf Facebook geben

Abgesehen davon, dass es sie bereits gibt, frage ich mich, wäre dies wirklich eine tolle Errungenschaft und würde die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz von Daten der Facebookuser weiter durchsetzen? Oder würde es vielmehr Cybermobbing Tür und Tor öffnen, bestimmten Gruppierungen noch mehr Möglichkeiten geben, sich in Gruppen einzuschleusen, um dann dort unter ihrem Pseudonym irgendwelche Parolen zu posten? Warum ist es erstrebenswert, dem Bürger die Möglichkeit zu geben, sein Recht auf Meinungsfreiheit unter einem Pseudonym auszuleben? Man kann dann ja (was man mit Verlaub auch jetzt schon kann) unter fremden Namen, über alle möglichen Leute herziehen und wird dann nicht zur Verantwortung gezogen. Da fallen dann ja schnell alle Hemmungen ab. Was ist denn mit der anderen Diskussion, die heute in dem Vortrag nicht zur Sprache kam, dass Facebook Inhalte kontrollieren und ggf. löschen soll, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen, das würde doch dann auch in den Kontext gehören?

Ich persönlich glaube, dass dies ein Weg in eine völlig verfehlte Richtung ist und wäre vielmehr dafür, dass FB Konten validiert werden sollten.

Photos in Facebook
Jedem ist bekannt, dass Facebook der Meinung ist, dass mit dem Posten eigener selbsterstellter Photos (eindeutiges Urheberrecht in Deutschland) alle Rechte mit an Facebook übertragen werden. Das soll Facebook ändern. Ja, ok, aber muß der Bürger wirklich vor sich selbst geschützt werden?

„Ist ein Dieb noch ein Dieb, wenn ich ihm mein Portemonnaie freiwillig gebe“

Server in den USA sind nicht sicher

Ach, ging ja auch jetzt schon durch die Medien. „Andere Länder, andere Sitten“ hat schon meine Oma immer gesagt. Natürlich gilt dort anderes Recht. Und natürlich muss man überlegen, ob man Daten, für die man verantwortlich ist, im Ausland hostet, denn nichts anderes ist das. Jeder ist selber verantwortlich, für das was er tut, man kann versuchen aufzuklären und das war es dann.

Informationelle Selbstbestimmung heisst ja auch, dass ich selber bestimmen kann/muß, welche Informationen ich in soziale Netzwerke einstelle.

Was unbestritten für mich ist, auch Facebook muss der Auskunftspflicht nach BDSG umfassend genügen und Inhalte müssen nicht wiedwerherstellbar gelöscht werden können, das ist ja jetzt nicht so.

siehe auch: IT-Sicherheit für private Nutzer; IT-Sicherheit Einführung

Datenschutz ein Portal für Kids

Ich möchte keinesfalls versäumen auf dieses, wie ich finde, sehr gelungene Portal für Kids zum Thema Datenschutz hinzuweisen.

http://www.youngdata.de/#

Betreiber der Seite ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz.

Hier gibt es ebenfalls recht fundierte Informationen zum Datenschutz, Cybermobbing und diversen Diensten, die momentan relevant sind. Auch mein „Lieblingsthema“ WhatsApp kommt nicht zu kurz. Auch hier wird dafür geworben, nicht die „Friss oder Stirb, weil es ja alle machen“ Methode anzuwenden, sondern auch andere Dienste, die dasselbe können, wenigstens einmal auszuprobieren. Es gibt mittlerweile jede Menge SMS-Dienste, die man auch benutzen kann, wenn man nicht bereit ist, alle Informationen, die sich auf dem Handy befinden, zu übermitteln.

Hier sehe ich auch Eltern und Lehrer in der Pflicht, nicht immer diesen einen Dienst, der wie in einem anderen Post hier beschrieben, das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verletzt, aktiv zu bewerben. Damit werden Kinder dazu angeleitet, die Rechte anderer Menschen zu missachten, wollt Ihr das? Das Scheinargument „Wenn man es nicht hat, dann ist man nicht dabei“ zählt nicht, wenn mehr Leute aktiv hinterfragen, was Apps eigentlich tun und sich dann für die „sichereren“ entscheiden, bei denen der Nutzer ein Mitbestimmungsrecht hat, dann ändert sich auch der Marktanteil, es gab schliesslich auch ein Teit vor WhatsApp & Co.. Man kann auch Lehrer einfach einmal fragen, was sie sich dabei denken, Terminabsprachen über WhatsApp Gruppen zu machen, bei der natürlich ALLE! Mitglied sein müssen. Geht’s noch?

Selber denken ist auch nicht soooo schlecht.

Früher dachten auch ALLE die Erde sei eine Scheibe! Und glaubt Ihr das auch?

siehe auch: WhatsApp in Schulen

Botnet, was ist das, was macht das und was geht es mich an?

Immer wieder taucht der Begriff Botnet(z) in den Medien auf. Durch die Frequenz der Nennung ging dieses Wort wie selbstverständlich in unseren Sprachgebrauch über. Jeder kennt es, oder?

Ein (Ro)BOT- net(z) besteht aus verschiedenen Bots. Der Begriff wurde abgekürzt von Robot. Ein Bot ist ein Schadprogramm, mit dem ein bestimmter, krimineller Zweck verfolgt wird. Alle Rechner, die mit dem Bot infiziert sind, bilden das Botnet und sind zumeist zusammen ansteuerbar.

Anwendungsbeispiele von Botnetzen:

  • Über den infizierten Rechner kann auf weitere Rechner (Server, Firewalls etc.) im selben Netzwerk zugegriffen werden
  • Es können sensible lokale Daten gestohlen werden (Zugangsdaten etc.)
  • Nutzung des infizierten Rechners zur Fernsteuerung anderer Rechner oder
  • zum Versand von Phishing und Spammails
  • Missbrauch des gekaperten Rechners zur Speicherung/Verteilung illegaler Inhalte
  • der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt

Wie kann man sich schützen?

Wie immer gilt, kann man auch nochmal in diesem Blog nachlesen, keine Mails von unbekannten Empfängern mit dubiosen Betreffs öffnen. Allerdings werden auch diese Mails immer besser. Nicht jeden Mist herunterladen.  Keine Links betätigen zur Validierung irgendwelcher Zugriffskonten u.ä.

Kann man sehen, ob der benutzte Rechner bereits Opfer geworden ist?

Es gibt ein sehr gutes Projekt, das Anti-Botnet-Beratungszentrum

Hier kann man Testsoftware und Cleaner herunterladen. Diese werden ständig aktualisiert, es lohnt sich deshalb auch regelmässige Checks am eigenen Rechner durchzuführen.

Vorsorge ist besser als heilen:

  • Rechner aktuell halten (Updates einspielen)
  • Virenscanner aktuell halten
  • Browser Plugins aktuell halten
  • Prüfen, ob man nicht auf Java verzichten kann, Java ist ein beliebter Angriffspunkt, meistens kann man drauf verzichten
  • Windows Firewall aktivieren
  • Routermöglichkeiten nutzen

Datenschutz und Impressum auf Webseiten

Aus gegebenem Anlass, ich habe mir gerade mal wieder einige Webseiten derer angesehen, die ich kürzlich kennenlernte bzw. deren Veranstaltungen ich besucht habe. Jeder bastelt heute mit WordPress herum, trotzdem müssen einige Punkte beachtet werden:

Impressum
und
Datenschutzerklärung

sind Pflicht gehören als Link auf die Startseite jeder deutschen Webseite. In einem älteren Urteil zur Auffindbarkeit des Impressums urteilte der zuständige Richter, es müsse Impressum heissen und dürfe maximal 2 Klicks entfernt sein.

Die Datenschutzerklärung gehört ebenso dazu. Nach neuesten Urteilen muss diese gesondert erreichbar sein und darf nicht mehr in das Impressum eingefügt werden.

Es ist also nicht so wichtig, wer der Designer der Seite ist, sondern, dass sie rechtssicher erstellt wurde. Auch ändern sich diese Gesetze öfter als man denkt, bzw. es gibt Grundsatzurteile oder Empfehlungen (auch europäisch), diese müssen beachtet werden. Sonst sponsort man Rechtsanwälte ohne Job, die sich mit dem Schreiben von Abmahnungen verdingen.

Für Firmen, die die Pflicht haben, einen betr. Datenschutzbeauftragten zu bestellen, empfehle ich, dessen Kontaktdaten gleich in der Datenschutzerklärung mit anzugeben,

Wer Lust hat zu lesen, dem empfehle ich:

BDSG, Bundesdatenschutgesetz
TMG, Telemediengesetz

Identitätsübernahme: Was ist das und wie geht das

Unter einer Identitätsübernahme werden kriminelle Handlungen verstanden, bei der der Täter sich virtuell, also im web, als eine andere Person ausgibt. Im Vorfeld werden gezielt Daten ausgespäht, die es widerrum erlauben, an andere Daten zu gelangen.

Beispiel: Sie benutzen als Zugang zu Ihrem ebaykonto die Mailadresse xyz@irgendeinedomain.de, dazu gehört natürlich ein Passwort. Nun möchte der Täter gerne Zugriff auf besagte Emailadresse erhalten, weil er vermutet, daß Sie diese nicht nur für ebay verwenden, sondern noch für andere Zugänge. Identitätsübernahme: Was ist das und wie geht das weiterlesen

Datenschutz: Photografieren von Personen und veröffentlichen dieser Bilder

Es ist ja sehr modern alles und jeden zu knipsen und dann in die sozialen Netze zu stellen. Wenn man so, wie ich gerne mal sagt, ich möchte aber nicht photografiert werden, wird man mit Unverständnis und teilweise sinnfreien Diskussionen bestraft. Datenschutz: Photografieren von Personen und veröffentlichen dieser Bilder weiterlesen