Verschlüsselungstrojaner über Dropbox

Verschlüsselungstrojaner über Dropbox

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport informiert in Ihrer Wirtschaftsschutzinfo von Februar über eine neue Strategie bei der Verteilung von Schadsoftware.

Hier geht es um die Einsendung von Bewerbungen per Email. Der vermeintliche Bewerber schickt personifiziert eine Bewerbung an die Personalabteilung des suchenden Unternehmens. Die Bewerbungsunterlagen werden per Dropbox bereitgestellt.

Heruntergeladen werden dann aber nicht die erwarteten Unterlagen, sondern eine Schadsoftware, der Verschlüsselungstrojaner. Diese installiert sich im Hintergrund und startet sich dann selber.

Was ist daran neu?
Trojaner per Download zu erhalten ist nicht neu. Bisher ist Dropbox mit dieser Verteilungsform noch nicht in Verbindung gebracht worden, wenn gleich sie naheliegt. Das Neue und Gefährliche daran ist, es werden echte Stellenangebote von Firmen mit vermeintlichen Zusendungen von Bewerbungen beantwortet. Die Personalabteilungen denken sich nichts dabei und möchten natürlich die Bewerbungen lesen.

Welcher Schaden entsteht?
Die Schadsoftware verschlüsselt Daten auf der Festplatte des Anwenders. Nicht auszudenken, wenn sensible Personaldaten auch noch verschickt würden. Wenn die Virenschutzprogramme anschlagen, sind meistens bereits Daten verschlüsselt worden. Der Trojaner kann dann evtl. entfernt werden, die verschlüsselten Dateien bleiben aber verschlüsselt. Wohl dem, der an einem anderen Ort Sicherheitskopien seiner Daten hat.

Diese Art von Schadsoftware nennt sich Verschlüsselungstrojaner.

Vorbeugen
Abgesehen davon, dass man seinen Rechner natürlich aktuell hält, die nötigen Updates installiert und regelmäßige Backups anlegt, würde ich empfehlen, keine Zusendung von Dateien über Dropbox von Empfängern zu akzeptieren, die man nicht kennt. Ich würde sogar soweit gehen, nur Daten von Dropboxspaces herunterzuladen, die vorher abgesprochen wurden.

Heilen
Eine Heilung ist nur bedingt in Sicht. Sollten Sie den Verschlüsselungstrojanern TeslaCryt oder AlphaCrypt zum Opfer gefallen sein, kann Ihnen u.U. das kostenlose Programm TeslaDecoder helfen. Dieses entschlüsselt Dateien mit den Endungen .aaa, .abc, .ccc, .ecc, .exx, .vvv, .xyz und .zzz. Für andere Verschlüsselungstrojaner scheint es momentan noch keine echte Abhilfe zu geben.

Weitere Infos auf Heise.de

Vortrag im April: „Datenschutz im Unternehmen“

Am 12. April in der Zeit zwischen 16.00 bis 18.00 Uhr werde ich für den URV Unternehmensverband Rotenburg-Verden einen Vortrag zum Thema „Datenschutz im Unternehmen – muß das sein?“ halten.

Hier die vorläufige Agenda:

  • betr. Datenschutz eine Einführung
  • personenbezogene Daten
  • Zweckbindungs- und Erforderlichkeitsprinzip
  • Rechte von Betroffenen (Auswahl)
  • Datenschutz in Bezug auf Email, WhatsAPP & Co
  • Homeoffice, Umleitung auf priv. Mailadressen u.ä.
  • Sammeln von Mailadressen für Werbezwecke (opt-in)
  • Aufgaben des betr. Datenschutzbeauftragten
  • interner Mitarbeiter vs. ext. Dienstleister

Der Ort steht erst kurz vorher fest.

Was macht denn google so, die Datenschutzerklärung von google

Habt Ihr sie kürzlich auch bekommen, die aktuellste Fassung der google Datenschutzerklärung?

Hier der Link: google-Datenschutz

Ich hatte jetzt mal Lust, mir das ganze genauer anzuschauen.  Unter dem Punkt von uns erhobene Informationen, findet man dieses hier:

Wir erfassen Informationen, um allen unseren Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen – von der Feststellung grundlegender Aspekte wie zum Beispiel der Sprache, die Sie sprechen, bis hin zu komplexeren Fragen wie zum Beispiel der Werbung, die Sie besonders nützlich finden, den Personen, die Ihnen online am wichtigsten sind, oder den YouTube-Videos, die Sie interessant finden könnten.

Es geht also um Nutzertracking und Werbung, nichts neues, aber „Personen, die Ihnen online am wichtigsten sind“ Was geht das bitte google an?

Weiter schreiben sie, dass sie gerätebezogene Informationen mitschneiden, wenn ich bestimmte Dienste nutze.

Wir erfassen gerätespezifische Informationen, beispielsweise das Modell der von Ihnen verwendeten Hardware, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über das Mobilfunknetz einschließlich Ihrer Telefonnummer. Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto.

Wird noch besser:

Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen.

Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe.

IP-Adresse.

Daten zu Geräteereignissen wie Abstürze, Systemaktivität, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ, Browser-Sprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und Referral-URL.

Cookies, über die Ihr Browser oder Ihr Google-Konto eindeutig identifiziert werden können.

Diese Datenschutzerklärung von google ist meterlang, es stellen sich gewisse Ermüdungserscheinungen beim Lesen ein. Aber der folgende Satz hat mich dann wieder wach gemacht:

Unsere automatisierten Systeme analysieren Ihre Inhalte (einschließlich E-Mails), um Ihnen für Sie relevante Produktfunktionen wie personalisierte Suchergebnisse, personalisierte Werbung sowie Spam- und Malwareerkennung bereitzustellen.

Super, die lesen Emails mit, was ist denn mit dem guten alten Postgeheimnis?

Es geht dann weiter, in schön formulierten Passagen, schreiben Sie dann, dass sie alle möglichen Informationen zusammen führen, um den besten Nutzen daraus zu haben.

verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.

Auch scheint google sehr bestrebt, sich möglichst nicht an unser BDSG zu halten.

Sofern wir den Zugriff auf und die Berichtigung von Daten gewähren können, erfolgt dies grundsätzlich kostenlos, außer in Fällen, in denen dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Dies bestärkt mich in meinem bereits vor Jahren gefassten Beschluss, keine google Dienste zu nutzen, die auf meinen Geräten installiert werden müssen, also weder earth, noch hangout und schon gar nicht google chrome. Denn alles, was google heisst, finanziert sich durch großangelegtes Datentracking. Ich habe und hatte auch noch nie ein gmail-Konto und vermeide aus o.g. Gründen Leute anzumailen, die ein solches Konto haben. Denn, google liest ja die Emails mit auch die, die ich an gmail-Empfänger schicke.

Vielen Menschen heute ist ja Datenschutz egal, sie nutzen, das was alle nutzen, weil sie sonst Angst haben, außen vor zu sein. Ich persönlich möchte mir gerne meinen persönlichen Minimalanteil an Privatsphäre erhalten.

Massendatenspeicherung, tolles Wort

So nun soll sie doch kommen, die Massendatenspeicherung. Massenhaft Buchstaben in diesem Wort. Man hat nun sehr lange daranrumgefeilt, nachdem sie ja schon mehrfach unter anderem am EuGH abgeschmettert wurde. Nun wurde endlich eine Formulierung gefunden, für die dann eine rechtliche Grundlage geschaffen werden konnte.

Gemeint ist damit die Speicherung von Telekommunikationskopfdaten für nun in der neuen Variante für 4-10 Wochen. Um, natürlich mit richterlichem Beschluß, im Falle von Straftaten, diese Daten auswerten zu können und auch um im Vorwege Straftaten verhindern zu können.

Kopfdaten
Das sind alle Verbindungsdaten ausser Inhaltsdaten. Also wer mit wem unter welcher Nummer wie lange telefoniert, gechattet xyz hat.

Sie spukt mir schon sehr lange im Kopf herum diese Massendatenspeicherung. Es stellen sich mir wieder viele Fragen:

  • Wo sollen sie hin diese Massendaten, die da gespeichert werden sollen
  • Wer bezahlt das ganze? Es werden ja die Telefon- und Internetprovider in die Pflicht genommen, dieses zu tun, das heisst wahrscheinlich, dass sie ihre Systeme darauf anpassen müssen, ist bestimmt teuer.
  • Wer soll sie dann im Falle eines Falles auswerten, diese Massen von Daten, die da in der Massendatenspeicherung gespeichert werden?

Die Namensgebung ist auch super, Massendatenspeicherung, da muß ich gleich an Messies denken, die alles sammeln und nichts wegwerfen können. Es gibt noch das Synonym Vorratsdatenspeicherung. Speicherung auf Vorrat, so wie Suppe, falls uns die Daten mal ausgehen. Ok, ich höre jetzt auf und denke nochmal ernsthaft darüber nach:

Die Vorratsdaten, die ja nun zwischen 4 und 10 Wochen gespeichert werden, wer das wie festlegt, konnte ich noch nicht plausibel herausfinden, müssen danach wieder gelöscht werden. Sie dürfen nur ausgewertet werden, wenn es einen richterlichen Beschluß gibt. Da stellt sich natürlich die Frage, wie funktioniert das technisch.

Beispiel:
Mutmasslicher Terrorist x hat 5 Handys bei unterschiedlichen Providern, noch diverse Internetzugänge und unzählige Mailadressen. Es wird jetzt vermutet, dass der mutmassliche Terrorist x einen Anschlag auf Flughafen irgendwo plant. Der überarbeitete Richter gibt die Erlaubnis, diese Daten auszuwerten. Ab jetzt bis minus 10 Wochen würde ich sagen, oder? Wie bekommen jetzt diejenigen, die die Daten auswerten alle Daten?

Es erschliesst sich mir nicht, wie das ohne eine Art Metadatenbank, die alle Daten zusammenführt, funktionieren soll. Desweiteren gibt es in den Massendaten des mutmasslichen Terroristen x wahrscheinlich auch sehr viele Verbindungen zu Teilnehmern ohne terroristischen Hintergrund. Da hat er mal den Klempner angerufen, min. 3 mal beim Pizzaexpress (sind die jetzt auch verdächtig? 3 mal und die Pizzabecker sind alle arabischer Abstammung), Anruf bei Oma etc. Müssen jetzt die Verbindungsdaten dieser Teilnehmer auch ausgewertet werden? Oma hat bei dem selben Pizzaexpress bestellt und hat denselben Klempner (bei ihr war der 5 mal, die Heizung ging nicht), ist das vielleicht eine Gruppe? Und der Zeitrahmen, beim Angriff auf den Bundestag, haben sie 3 Monate benötigt, ehe sie tätig wurden.

Ihr seht, mangels Verständnis für diese Angelegenheit, schiessen mir viele Gedanken durch den Kopf, nicht alle sind ernst gemeint. Der mutmassliche Terrorist x ist eine Phantasiegestalt, eventuelle Ähnlichkeiten mit noch lebenden Personen sind rein zufällig.

Und Übrigens: In Frankreich gibt es bereits die Speicherung von Verbindungsdaten, und hat es prophylaktisch genützt bei Charlie?

 

Safe-Harbor Abkommen / neues Urteil

Seit dem 6. Oktober 2015 gibt ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Thema Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern durch die  Landesdatenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten.

Was ist das Safe-Harbor Abkommen?

Das Safe-Harbor Abkommen wurde im Jahr 2000 zwischen der europäischen Kommission und der US-Regierung geschlossen. Es wurde vereinbart, weil nach Art. 25 und 26 der Europäischen Datenschutzrichtlinie, der Export von personenbezogenen Daten in Drittländer verboten ist. Bei dem Safe-Harbor Abkommen handelt es sich um Prinzipien zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, dadurch ist es möglich, Daten in die USA zu exportieren. Es müssen folgende Prinzipien erfüllt werden: “

  1. Informationspflicht: die Unternehmen müssen die Betroffenen darüber unterrichten, welche Daten sie für welche Zwecke erheben und welche Rechte die Betroffenen haben.
  2. Wahlmöglichkeit: die Unternehmen müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, der Weitergabe ihrer Daten an Dritte oder der Nutzung für andere Zwecke zu widersprechen.
  3. Weitergabe: wenn ein Unternehmen Daten an Dritte weitergibt, muss es die Betroffenen darüber und die unter 2. aufgeführte Wahlmöglichkeit informieren.
  4. Zugangsrecht: die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, die über sie gespeicherten Daten einzusehen und sie ggfs. berichtigen, ergänzen oder löschen können.
  5. Sicherheit: die Unternehmen müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Daten vor unbefugtem Zugang oder vor Zerstörung und Missbrauch zu schützen.
  6. Datenintegrität: die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die von ihnen erhobenen Daten korrekt, vollständig und zweckdienlich sind.
  7. Durchsetzung: die dem Safe Harbor beigetretenen Unternehmen verpflichten sich zudem, Streitschlichtungsmechanismen beizutreten, so dass die Betroffenen ihre Beschwerden und Klagen untersuchen lassen können und ihnen im gegebenen Fall Schadensersatz zukommt.

Quelle: http://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/International/Artikel/SafeHarbor.html

Interessant!

Beispiel: Dienste wie Facebook und WhatsApp verdienen ihr Geld über das sammeln, kategorisieren und weitergeben von personenbezogenen Daten. Deshalb sind sie scheinbar kostenlos. Wie sähe es z.B. mit dem Punkt 2 Wahlmöglichkeit bei Facebook aus? Normalerweise müßte Facebook schon jetzt das Abkommen erfüllen, das tut Facebook aber nicht.

Das neue Gesetz macht es nun möglich, dass Betreiber von Diensten, bei denen die Einhaltung fragwürdig ist, kontrolliert werden dürfen.

Anm.: Auch eine Nutzung der Daten durch Geheimdienste stellt eine Weitergabe dar.

Facebook & Co: Datenschutz in Social Media

Heute lauschte ich dem Vortrag der bremischen Landesdatenschutzbeauftragten Imke Sommer in der Überseestadt in Bremen.

Natürlich ging es in dem Vortrag um den Datenschutz (um was auch sonst), informationelle Selbstbestimmung etc. Der Fokus lag auf Facebook. Selbstredend ging es auch um die Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten und deren Ziele.

2 Punkte haben mich zum Nachdenken gebracht

Frau Sommer propagiert, es müsse anonymisierte Profile auf Facebook geben

Abgesehen davon, dass es sie bereits gibt, frage ich mich, wäre dies wirklich eine tolle Errungenschaft und würde die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz von Daten der Facebookuser weiter durchsetzen? Oder würde es vielmehr Cybermobbing Tür und Tor öffnen, bestimmten Gruppierungen noch mehr Möglichkeiten geben, sich in Gruppen einzuschleusen, um dann dort unter ihrem Pseudonym irgendwelche Parolen zu posten? Warum ist es erstrebenswert, dem Bürger die Möglichkeit zu geben, sein Recht auf Meinungsfreiheit unter einem Pseudonym auszuleben? Man kann dann ja (was man mit Verlaub auch jetzt schon kann) unter fremden Namen, über alle möglichen Leute herziehen und wird dann nicht zur Verantwortung gezogen. Da fallen dann ja schnell alle Hemmungen ab. Was ist denn mit der anderen Diskussion, die heute in dem Vortrag nicht zur Sprache kam, dass Facebook Inhalte kontrollieren und ggf. löschen soll, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen, das würde doch dann auch in den Kontext gehören?

Ich persönlich glaube, dass dies ein Weg in eine völlig verfehlte Richtung ist und wäre vielmehr dafür, dass FB Konten validiert werden sollten.

Photos in Facebook
Jedem ist bekannt, dass Facebook der Meinung ist, dass mit dem Posten eigener selbsterstellter Photos (eindeutiges Urheberrecht in Deutschland) alle Rechte mit an Facebook übertragen werden. Das soll Facebook ändern. Ja, ok, aber muß der Bürger wirklich vor sich selbst geschützt werden?

„Ist ein Dieb noch ein Dieb, wenn ich ihm mein Portemonnaie freiwillig gebe“

Server in den USA sind nicht sicher

Ach, ging ja auch jetzt schon durch die Medien. „Andere Länder, andere Sitten“ hat schon meine Oma immer gesagt. Natürlich gilt dort anderes Recht. Und natürlich muss man überlegen, ob man Daten, für die man verantwortlich ist, im Ausland hostet, denn nichts anderes ist das. Jeder ist selber verantwortlich, für das was er tut, man kann versuchen aufzuklären und das war es dann.

Informationelle Selbstbestimmung heisst ja auch, dass ich selber bestimmen kann/muß, welche Informationen ich in soziale Netzwerke einstelle.

Was unbestritten für mich ist, auch Facebook muss der Auskunftspflicht nach BDSG umfassend genügen und Inhalte müssen nicht wiedwerherstellbar gelöscht werden können, das ist ja jetzt nicht so.

siehe auch: IT-Sicherheit für private Nutzer; IT-Sicherheit Einführung

Datenschutz ein Portal für Kids

Ich möchte keinesfalls versäumen auf dieses, wie ich finde, sehr gelungene Portal für Kids zum Thema Datenschutz hinzuweisen.

http://www.youngdata.de/#

Betreiber der Seite ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz.

Hier gibt es ebenfalls recht fundierte Informationen zum Datenschutz, Cybermobbing und diversen Diensten, die momentan relevant sind. Auch mein „Lieblingsthema“ WhatsApp kommt nicht zu kurz. Auch hier wird dafür geworben, nicht die „Friss oder Stirb, weil es ja alle machen“ Methode anzuwenden, sondern auch andere Dienste, die dasselbe können, wenigstens einmal auszuprobieren. Es gibt mittlerweile jede Menge SMS-Dienste, die man auch benutzen kann, wenn man nicht bereit ist, alle Informationen, die sich auf dem Handy befinden, zu übermitteln.

Hier sehe ich auch Eltern und Lehrer in der Pflicht, nicht immer diesen einen Dienst, der wie in einem anderen Post hier beschrieben, das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verletzt, aktiv zu bewerben. Damit werden Kinder dazu angeleitet, die Rechte anderer Menschen zu missachten, wollt Ihr das? Das Scheinargument „Wenn man es nicht hat, dann ist man nicht dabei“ zählt nicht, wenn mehr Leute aktiv hinterfragen, was Apps eigentlich tun und sich dann für die „sichereren“ entscheiden, bei denen der Nutzer ein Mitbestimmungsrecht hat, dann ändert sich auch der Marktanteil, es gab schliesslich auch ein Teit vor WhatsApp & Co.. Man kann auch Lehrer einfach einmal fragen, was sie sich dabei denken, Terminabsprachen über WhatsApp Gruppen zu machen, bei der natürlich ALLE! Mitglied sein müssen. Geht’s noch?

Selber denken ist auch nicht soooo schlecht.

Früher dachten auch ALLE die Erde sei eine Scheibe! Und glaubt Ihr das auch?

siehe auch: WhatsApp in Schulen

Die betr. Datenschutzbeauftragte / Aufgaben

Welches sind die Aufgaben der betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Was tut denn nun diese Datenschutzbeauftragte?

Die betr. Datenschutzbeauftragte (DSB) stellt die Einhaltung des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sicher. Und was bedeutet das? In den von mir neu übernommenen Betrieben herrscht insbesondere bei denen, die vorher noch keine Datenschutzbeauftragte hatten, Unsicherheit über die Tätigkeiten, die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringen sind. Hier ein paar Beispiele für Firmen, die das erste Mal eine betr. Datenschutzbeauftragte bestellt haben:

Etablierung des Schutzes personenbezogener Daten und damit verbundener IT-Sicherheitseinrichtungen

  • Erstellung der öffentlichen Verfahrensverzeichnisse, die nach dem „jedermann-Prinzip“ jedem! zugänglich gemacht werden müssen und über die jede Firma verfügen muss!
  • Überprüfung des Kenntnisstandes derjenigen Mitarbeiter, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen
  • Durchführung von regelmäßigen Unterweisungen für Mitarbeiter, z.B. bei Prozessänderungen, neuen gesetzl. Auflagen, in Schadensfällen, bei besonderen Anlässen…
  • Prüfung der Systeme auf Zugangssicherheit, Optimierung von Zugängen u.ä.
  • Schwachstellenanalysen, Zutritt, Zugang, Apps, mobile etc.
  • Erteilung von Auskünften u.ä. bei Anfragen von Betroffenen
  • Übernahme der Gespräche mit dem Beauftragten für den Datenschutz des jeweiligen Bundeslandes bei Kontrollbesuchen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, Erstellung von Mitarbeitervereinbarungen u.ä.
  • Beratung der Geschäftsführung zu Themen rund um den Datenschutz
  • ….

Wie geht das in der Praxis? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nicht alle Punkte immer sofort nach Bestellung einer neuen Datenschutzbeauftragten erfüllt werden können. Vielmehr ist betr. Datenschutz ein Prozess, der sich immer weiter entwickelt und verändert. Mehr Wissen schafft mehr Sicherheit. Jeder Betrieb hat seine Besonderheiten. Je nach Branche ist ein anderes Sicherheitsniveau anzustreben.

Aus diesem Grund empfiehlt der Gesetzgeber, diese Tätigkeit, wenn eine externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden soll, im Rahmen eines Vertrages durchzuführen. Wegen der erhöhten Anforderungen sollte dieser Vertrag über min. 2 Jahre abgeschlossen werden.

Wir bieten für unsere Kunden deshalb Verträge an, die über 2 Jahre laufen und sich jeweils um 1 weiteres Jahr verlängern, wenn man miteinander weiterarbeiten möchte. Die Preise sind gestaffelt nach Unternehmensgrösse:

Wartungsvertrag 1: <15 Mitarbeiter
Wartungsvertrag 2: <25 Mitarbeiter
Wartungsvertrag 3: <50 Mitarbeiter

Unsere Kunden kommen aus den folgenden Bereichen: Medizin, techn. Gewerbe und Auftragsdatenverarbeitung (Versicherungen, Hausverwaltungen u.ä.)

Gerne beraten wir Sie unverbindlich, rufen Sie uns an!
Flyer Datenschutz und IT-Sicherheit

Datenschutz und Impressum auf Webseiten

Aus gegebenem Anlass, ich habe mir gerade mal wieder einige Webseiten derer angesehen, die ich kürzlich kennenlernte bzw. deren Veranstaltungen ich besucht habe. Jeder bastelt heute mit WordPress herum, trotzdem müssen einige Punkte beachtet werden:

Impressum
und
Datenschutzerklärung

sind Pflicht gehören als Link auf die Startseite jeder deutschen Webseite. In einem älteren Urteil zur Auffindbarkeit des Impressums urteilte der zuständige Richter, es müsse Impressum heissen und dürfe maximal 2 Klicks entfernt sein.

Die Datenschutzerklärung gehört ebenso dazu. Nach neuesten Urteilen muss diese gesondert erreichbar sein und darf nicht mehr in das Impressum eingefügt werden.

Es ist also nicht so wichtig, wer der Designer der Seite ist, sondern, dass sie rechtssicher erstellt wurde. Auch ändern sich diese Gesetze öfter als man denkt, bzw. es gibt Grundsatzurteile oder Empfehlungen (auch europäisch), diese müssen beachtet werden. Sonst sponsort man Rechtsanwälte ohne Job, die sich mit dem Schreiben von Abmahnungen verdingen.

Für Firmen, die die Pflicht haben, einen betr. Datenschutzbeauftragten zu bestellen, empfehle ich, dessen Kontaktdaten gleich in der Datenschutzerklärung mit anzugeben,

Wer Lust hat zu lesen, dem empfehle ich:

BDSG, Bundesdatenschutgesetz
TMG, Telemediengesetz

Freihandelsabkommen TTIP und Datenschutz

Wie ist das geplante Freihandelsabkommen in Bezug auf den Datenschutz zu bewerten? Das ist, denke ich, eine interessante Fragestellung.

(TTIP – „Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership“)

Bei Aufnahme der Gespräche wurde von verschiedenen offiziellen Stellen zugesichert, dass die EU in Bezug auf den bereits etablierten Datenschutzstandard keine Rückschritte zulassen wird. Auch Wirtschaftsminister Gabriel hat dies mehrfach auf verschiedene Art und Weise betont.

Wie soll das gehen? „Andere Länder, andere Sitten“! Wie jeder weiß, wird in den USA der Datenschutz für wesentlich weniger wichtig gehalten als bei uns.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 in seinem Volkszählungsurteil den Datenschutz als Grundrecht anerkannt. Bereits damals wurden Rechte und Pflichten etabliert, wie bespielsweise das Zweckbindungsgrundatz und Erforderlichkeitsprinzip, ebenso wie die Verpflichtung auf unabhängige Kontrollen etc. Wir sind da also bereits länger im Thema.

Wenn man unabhängig des TTIP der Berichtserstattung in den Medien folgt, kann man lesen, daß in anderen Ländern ansässige Unternehmen, deren Zweck das Akqirieren und Verbinden von Daten ist, also google, facebook, whatsapp etc. eine grundsätzliche andere Auffassung davon haben, wie Daten verwendet werden können. Bereits hier tun sich breite Schluchten auf.

Im Jahr 2000 wurde versucht mit dem „Safe-Harbor-Beschluss“ der EU Kommission, ein Ausgleich zwischen Datenschutz und freiem Handel zu schaffen. Bis jetzt kann man nicht sagen, dass mit dem „Safe-Harbor-Beschluss“ in den USA eine Sicherstellung oder Angleichung der inzwischen international anerkannten Datenschutzgrundsätze erreicht wurde.

Wenn man weiter bedenkt, daß US Behörden jederzeit Zugriff auf die gespeicherten Daten von US Unternehmen gewährt werden muss, unabhängig davon, in welchem Land die Server stehen, kann man an 2 Fingern abzählen, dass von einer Angleichung oder zumindest Ähnlichkeit der beiden Gesetzgebungen in Bezug auf den Datenschutz keine Rede sein kann. Auch erkennen die USA unser Grundrecht auf den Datenschutz nicht an.

Wir können also alle gespannt sein, wohin das ganze führen wird. Auch interessant die Entwicklungen zu CETA als Testphase für TTIP.