Freihandelsabkommen TTIP und Datenschutz

Wie ist das geplante Freihandelsabkommen in Bezug auf den Datenschutz zu bewerten? Das ist, denke ich, eine interessante Fragestellung.

(TTIP – „Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership“)

Bei Aufnahme der Gespräche wurde von verschiedenen offiziellen Stellen zugesichert, dass die EU in Bezug auf den bereits etablierten Datenschutzstandard keine Rückschritte zulassen wird. Auch Wirtschaftsminister Gabriel hat dies mehrfach auf verschiedene Art und Weise betont.

Wie soll das gehen? „Andere Länder, andere Sitten“! Wie jeder weiß, wird in den USA der Datenschutz für wesentlich weniger wichtig gehalten als bei uns.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 in seinem Volkszählungsurteil den Datenschutz als Grundrecht anerkannt. Bereits damals wurden Rechte und Pflichten etabliert, wie bespielsweise das Zweckbindungsgrundatz und Erforderlichkeitsprinzip, ebenso wie die Verpflichtung auf unabhängige Kontrollen etc. Wir sind da also bereits länger im Thema.

Wenn man unabhängig des TTIP der Berichtserstattung in den Medien folgt, kann man lesen, daß in anderen Ländern ansässige Unternehmen, deren Zweck das Akqirieren und Verbinden von Daten ist, also google, facebook, whatsapp etc. eine grundsätzliche andere Auffassung davon haben, wie Daten verwendet werden können. Bereits hier tun sich breite Schluchten auf.

Im Jahr 2000 wurde versucht mit dem „Safe-Harbor-Beschluss“ der EU Kommission, ein Ausgleich zwischen Datenschutz und freiem Handel zu schaffen. Bis jetzt kann man nicht sagen, dass mit dem „Safe-Harbor-Beschluss“ in den USA eine Sicherstellung oder Angleichung der inzwischen international anerkannten Datenschutzgrundsätze erreicht wurde.

Wenn man weiter bedenkt, daß US Behörden jederzeit Zugriff auf die gespeicherten Daten von US Unternehmen gewährt werden muss, unabhängig davon, in welchem Land die Server stehen, kann man an 2 Fingern abzählen, dass von einer Angleichung oder zumindest Ähnlichkeit der beiden Gesetzgebungen in Bezug auf den Datenschutz keine Rede sein kann. Auch erkennen die USA unser Grundrecht auf den Datenschutz nicht an.

Wir können also alle gespannt sein, wohin das ganze führen wird. Auch interessant die Entwicklungen zu CETA als Testphase für TTIP.

Beauftragter für den Datenschutz BDSG §4f

Der betriebliche Datenschutz ist im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Das BDSG gilt für öffentl. und nicht öffentl. Stellen! Der Gesetzgeber sieht weiterhin vor, dass Firmen, ab dem 10. Mitarbeiter, der regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, einen betriebl. Datenschutzbeauftragten (Beauftragter für den Datenschutz BDSG §4f) benötigt. Beauftragter für den Datenschutz BDSG §4f weiterlesen

IT-Sicherheit Einführung

Was bedeutet IT-Sicherheit? Was verstehen wir unter Sicherheit? Wahrscheinlich versteht jeder etwas anderes darunter.

Wichtig ist aus unserer Erfahrung, IT-Sicherheit ist ein fortwährender Prozess, der nie abgeschlossen werden kann. Bedrohungen aus dem Netz, durch Hacking, durch eigene Mitarbeiter, durch Unachtsamkeit bestehen andauernd. Die Gefährdungspotenziale ändern sich täglich durch neue Software, neue Möglichkeiten in der Nutzung elektr. Systeme, durch Verzahnungen unterschiedlicher Systeme meist unterschiedlicher Hersteller… IT-Sicherheit Einführung weiterlesen

Abgrenzung §11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung — Funktionsübertragung

Hier ein Versuch der Abgrenzung Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG vs. Funktionsübertragung

Es handelt sich um Auftragsdatenverarbeitung, wenn der Zweck des Auftrages der Umgang mit den gelieferten personenbezogenen Daten ist. Also Ergänzung, Korrektur, Werbung etc. Abgrenzung §11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung — Funktionsübertragung weiterlesen

Datenschutz / Email Weiterleitung

Weiterleitung von Emails ist problematisch

Die Handhabung von personenbezogenen Daten regelt das Bundesdatenschutzgesetz‬ (BDSG). Jede Email enthält personenbezogene Daten. Dementsprechend stellt jede Weiterleitung, die der Absender der Email nicht explizit erlaubt hat, einen Verstoß gegen das BDSG dar. Desweiteren wird der Inhalt der Nachricht weitergegeben, dieser Inhalt ist zusätzlich durch das Postgeheimnis geschützt. Datenschutz / Email Weiterleitung weiterlesen